Kfz Steuervergünstigung und Steuerbefreiung
 

Kfz Steuerbefreiung und Steuervergünstigung


Hier finden Sie die Voraussetzungen für die Kfz Steuer Befreiung und Vergünstigung. Fahrzeughalter von Diesel-Pkw mit Emissionsgruppe Euro 6, Neuwagen, Autogas-, Erdgas- und Elektrofahrzeuge erhalten eine Steuerbefreiung, ebenso Autos mit Saisonkennzeichen.

Kfz Steuer Befreiung für Elektrofahrzeuge:
Ein Fahrzeug, das ausschließlich mit einem Elektromotor betrieben wird, ist ab dem ersten Tag der Zulassung steuerbefreit. Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (Paragraf 3d Abs. 1 KraftStG). Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Die Pkw Steuerbefreiung wird einmalig gewährt. Erstzulassungen bis 17. Mai 2011 waren für 5 Jahre von der Autosteuer befreit.
Ein Fahrzeug, das in der Zeit vom 18. Mai 2016 bis 31. Dezember 2025 nachträglich zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstet wird, unabhängig vom Datum der Erstzulassung, ist bis zu 10 Jahren von der Fahrzeugsteuer befreit. Die Kfz Steuerbefreiung wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt.
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht eine sich an der befristete Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge anschließende Steuerermäßigung um 50 Prozent vor.
Danach ermäßigt sich die Kfz Steuer um 50 Prozent der nachfolgenden Werte.
Gewichtsklassen Steuersatz je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht
bis 2.000 kg 11,25 Euro
über 2.000 kg bis 3.000 kg 12,02 Euro
über 3.000 kg bis 3.500 kg 12,78 Euro

Bundesregierung schnürt Klimaschutzpaket 2030:
Das Kabinett hat das ausführliche Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Zu den vielen Maßnahmen, die sich besonders auf die Bereiche Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude konzentrieren, zählen unter anderem zusätzliche finanzielle Anreize, um E-Autos zum Durchbruch zu verhelfen und den Umstieg auf sparsamere PKWs attraktiver zu machen. Nach wie vor bleiben batterie-elektrisch angetriebene Autos bis zu zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Berufspendler sollen eine höhere Pauschale erhalten. Die Kraftfahrzeugsteuer wurde reformiert. Für Pkw-Erstzulassungen ab 01.01.2021 wurden ansteigend gestaffelte Steuersätze eingeführt. Seitdem richtet sich die Autosteuer stärker nach dem CO2-Ausstoß. Für Neuzulassungen bezieht sich die Bemessungsgrundlage der Kfz-Steuer hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro Kilometer.

Elektromobilitätsgesetz - Kommunen können selbst entscheiden, wie sie Elektrofahrzeuge begünstigen möchten:
Das E-Mobilitätsgesetz räumt Kommunen ein, Vorort E-Fahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge oder von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge) im Straßenverkehr zu privilegieren, unter anderem beim Parken (reduzierte Parkgebühren bzw. kostenfrei), bei der Nutzung von Busspuren und spezieller Zufahrtsrechte. Für die Umsetzung und Kontrolle der Sonderregelungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge, müssen diese Fahrzeuge besonders gekennzeichnet werden. Dies legt eine gesonderte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften fest. E-Autos werden somit durch eigene Nummernschilder (E-Kennzeichen) für Jedermann auf einen Blick erkennbar sein.


Pkw Steuerbefreiung bei Saisonkennzeichen:
Spar-Möglichkeit Saisonkennzeichen-Kombination: Seit 01. Oktober 2017 erlauben die Zulassungsämter die Kombination aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen. Das bedeutet, dass für Oldtimer nicht mehr die pauschale Autosteuer von jährlich 191,73 Euro gezahlt werden muss. Die Kfz-Steuer-Berechnung erfolgt nur noch anteilig für den Zeitraum des Saisonkennzeichens (von 2 bis maximal 11 Monaten). Durch diese Kombination haben Sie die Möglichkeit, Kfz-Steuer zu sparen.
Gerichtsurteil: Sieht das Steuergesetz für Euro-4 Pkw eine Befreiung von der Kfz Steuer für einen bestimmten Zeitraum vor, verlängert sich die Steuerfreiheit nicht dadurch, dass wegen der Zuteilung eines so genannten Saisonkennzeichens das Fahrzeug zeitweise nicht genutzt wurde. Bei solchen Pkw Steuerbefreiungen handelt es sich um pauschale Regelungen ohne Rücksichtnahme auf individuelle Besonderheiten. Urteil des BFH 01/2005.

Kfz Steuer Befreiung für Behinderte:
Die Kfz Steuer Befreiung erhalten Schwerbehinderte, welche einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck besitzen. Es müssen allerdings die Merkzeichen 'H' (Hilflos), 'Bl' (Blind) oder 'aG' (außergewöhnlich gehbehindert) enthalten sein. Um die Vergünstigung zu erhalten, muss ein Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a KraftStG (Formular-Nummer 3809) schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden. Weiterhin steuerbefreit sind Kriegsbeschädigte und andere Versorgungsberechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht, denen bereits bei Inkrafttreten der Neuregelung am 01.06.1979 die Kfz Steuer erlassen war, und deren Behinderungsgrad (GdB, früher MdE) wenigstens 50 % betrug.


Steuerbegünstigung des Alternativkraftstoffs Erdgas, Autogas und Flüssiggas wurden verlängert:
Die Steuerbegünstigung für Erdgas als Kraftstoff wurde laut dem Beschluss des Bundestages fortgesetzt. Durch den reduzierten Steuersatz für Erdgas im Straßenverkehr bleibt dieser Kraftstoff langfristig günstig. Die niedrigen Spritkosten können ein wichtiger Anreiz für den Kauf von Erdgas-Autos sein.
Erdgasfahrzeuge sind nicht zu verwechseln mit den Autogas-Autos, welche mit Flüssiggas (LPG) betrieben werden.
Die Steuervorteile von Biokraftstoffen wurden teilweise vom Deutschen Bundestag fortgesetzt. Der reduzierte Steuersatz für komprimiertes Erdgas (Compressed Natural Gas, CNG) als Kraftstoff wurde bis Ende 2026 verlängert.
Für Autogas bzw. Flüssiggas (Liquefied Petrol Gas, LPG) wurde der reduzierte Steuersatz von 7 Prozent nicht verlängert. Seit 01. April 2024 liegt der Steuersatz wieder bei 19 Prozent.

Sonstige Steuervergünstigung:
Für eine ganze Reihe von festgelegten Tatbeständen hält das Gesetz Kfz Steuervergünstigungen bereit. So wird beispielsweise keine Kfz Steuer für Fahrzeuge erhoben, die im Zoll-, Feuerwehr-, Polizei- und Wegebaudienst sowie für den Krankentransport und der Straßenreinigung eingesetzt werden.

Hier finden Sie Informationen zu bereits abgelaufenen Steuerbefreiungen sowie Rußfilterförderungen:

Steuerermäßigung bis Ende März 2024:
Die Steuerermäßigung (7 %) für Auto- bzw. Flüssiggas wurde bis 31.März 2024 verlängert.

Mautbefreiung von Gas-LKW bis Ende 2023:
Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags hat am 06.05.2020 die Verlängerung der Mautbefreiung für Erdgas-Lastwagen um 3 weitere Jahre beschlossen. Somit müssen Lastkraftwagen, die Erdgas anstatt Diesel verbrennen, bis Ende 2023 keine Mautgebühren zahlen.

2020/ 2021:
Dienstwagen versteuern - Entscheidung des Bundesrates zur Firmenwagenbesteuerung bei Privatnutzung von Hybrid- und E-Fahrzeuge:
Zukünftig werden Firmenwagen mit Elektroantrieb gemäß der Bundesrats-Entscheidung vom 23. November 2018 steuerlich mehr begünstigt. Für Plug-in-Hybridfahrzeuge und vollelektrische Fahrzeuge, die vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 gekauft oder geleast werden, gilt nur noch die Hälfte des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage.
Pkw-Maut 2020/ 2021:
Die Infrastrukturabgabe sollte in Deutschland ursprünglich Ende 2020/ Anfang 2021 eingeführt werden. Autofahrer sollten nach den Plänen des Verkehrsminister Andreas Scheuer für die Nutzung von Bundesstraßen und Autobahnen Pkw-Maut bezahlen. Es sollten keine Mautgebühren für E-Fahrzeuge und Fahrzeuge von behinderten Personen anfallen. Diese Fahrzeuge sollten ganz oder teilweise mautbefreit werden. Mitte Juni 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die geplante deutsche Pkw-Maut gegen europäisches Recht verstößt. Direkt nach dem EuGH-Urteil soll der Bund die Verträge gekündigt haben. Ob und wann die Infrastrukturabgabe in Deutschland kommt, ist aktuell nicht mehr abzusehen.

Der Bund fördert erneut Dieselnachrüstungen in 2016:
Die Fördergelder gibt es auch im Jahr 2016. Die Antragstellung für die Filterförderung ist seit 01. Januar 2016 möglich. Die Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, online nach der neuen Richtlinie bis 15. November 2016 bestellt werden. Im Fördertopf stehen insgesamt 30 Millionen Euro, damit sind ca. 115.000 Nachrüstungen durchführbar. Die Rußfilterförderung ist allerdings nur möglich, so solange die Mittel ausreichen. Die Nachrüstungen müssen bis 30. September 2016 durchgeführt werden. Das Angebot gilt für alle Dieselautos und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen, die vor dem 01.01.2007 erstmals zugelassen wurden und für leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, die vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden.

Neuauflage der Filterförderung für Dieselfahrzeuge ab 2013 und 2014:
Auch für 2013 gab es die Filterförderung für ungefilterte Dieselfahrzeuge. Voraussetzungen für die Barprämie in Höhe von 330 Euro: Sie mussten das Fahrzeug bis Ende 2012 nachgerüstet und bis spätestens 15. Februar 2013 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Förderantrag gestellt haben. Wenn Sie den Dieselpartikelfilter 2013 einbauen ließen und bis zum 15. Februar 2014 die Unterstützung beantragten, erhielten Sie 260 Euro. Der Fördertopf für die Nachrüstung von Partikelfiltern war allerdings aufgrund der großen Nachfrage vorzeitig leer. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle schloss das Antragsportal deshalb bereits sechs Monate vor dem festgelegten Frist-Ablauf.
PKW Steuerbefreiung für Diesel-Neuwagen EURO 6 Norm:
Diese Steuerbefreiung erhielten Sie für Dieselfahrzeuge, die die Abgasnorm Euro 6 erfüllten und ab 01. Januar 2011 erstmals zugelassen wurden. Die Vergünstigung beschränkte sich auf Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Die einmalige und befristete Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro wurde pro Fahrzeug gewährt.
Kfz Steuer Befreiung für Neuwagen EURO 4 / EURO 5 / EURO 6 Norm:
Diese Steuerbegünstigung hatte Gültigkeit vom 05. November 2008 bis 31. Dezember 2010, endete allerdings in jedem Fall am 31. Dezember 2010, auch wenn der Begünstigtenzeitraum nicht voll ausgeschöpft wurde.
Für alle Neuwagen, die zwischen dem 05. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmalig zugelassen wurden, zahlte man
- bei Fahrzeugen der EURO 4 Norm 1 Jahr keine Steuer und
- bei Fahrzeugen der EURO 5 und EURO 6 Norm 2 Jahre lang keine Steuer.

Russfilterförderung für Dieselfahrzeuge:
Mit Rußfilter nachgerüstete Diesel-PKW wurden steuerlich gefördert. Die Pkw Steuerbefreiung von 330 Euro gab einen Anreiz, in alte Diesel-PKW moderne Filtertechnik einzubauen. Die Kfz Steuergutschrift deckt etwa 50 Prozent der Nachrüstungskosten von durchschnittlich 600 Euro. Generell wurden Nachrüstungen vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 gefördert. Beim Wechsel des Fahrzeughalters konnte der neue Eigentümer eine noch nicht abgelaufene Kfz-Steuerbefreiung übernehmen. Für nicht nachgerüstete Fahrzeuge (Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007) und Neuwagen ohne Filter wurde die KFZ-Steuer um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum erhöht. Dies galt auch für Wagen der Euro-4-Abgasnorm, sofern sie nicht den Partikelgrenzwert der Euro-5-Norm einhielten. Die Strafsteuer lief zum 31. März 2011 aus.
2012:
Dieselfahrer, die Ihr Fahrzeug mit einem Rußfilter nachgerüstet haben, konnten sich freuen. Für ein Jahr förderte der Bund die Filternachrüstung wieder steuerlich. Die Neuauflage der Förderung garantiert den Fahrern von PKW und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen einen steuerlichen Nachlass von 330 Euro.

Bitte beachten:
Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle.

Hier finden Sie interessante Tipps und Infos rund um das Thema Steuerbefreiungen und Vergünstigungen:
Saisonkennzeichen für Wohnmobile, Motorräder und Cabriolets - Gemäß Kraftfahrt-Bundesamt nutzen mittlerweile circa 1 Million Pkw-Fahrer, mehr als 1,3 Millionen Motorradfahrer und rund 184.000 Wohnmobilbesitzer ein Saisonkennzeichen. Das Fahrzeug muss nicht angemeldet und abgemeldet werden. Versicherung und Kfz-Steuern werden nur für den Nutzungszeitraum, mindestens zwei, maximal elf Monate, gezahlt.

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Prämie für Plug-in-Hybrid-Autos - Nach Plänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz soll es den staatlichen Zuschuss für Plug-in-Hybridmodellen nur noch bis 31. Dezember 2022 geben. Ab dem Jahr 2023 soll die Förderung umgestaltet werden.
Neuer Elektro-PKW - Mit dem Ioniq 5 bringt der Automobilhersteller Hyundai in Kürze sein erstes Fahrzeug auf den Markt, das als reines Elektroauto konzipiert worden ist. Ein Anreiz könnte eventuell die Steuerbefreiung (§ 3d Abs. 1 KraftStG) sein.
Kauf von Elektroautos - Der Staat unterstützt den E-Auto-Kauf mit Prämien, die Autobauer legen noch einmal bis zu 3.000 Euro obendrauf und zusätzlich birgt die PKW-Steuer zusätzliches Sparpotential.
Elektrobonus - Käufer eines neuen Renault Elektromodells erhalten ab sofort einen auf 6.000 Euro erhöhten Renault-Elektrobonus. Die Erhöhung der Renault-Förderung soll so lange gelten, bis die erhöhte Bafa-Prämie in Kraft tritt.
Doppelter Elektrobonus für E-Modell Leaf - Die japanische Automarke verdoppelt den Bonus für das Elektroauto Nissan Leaf.
Neuerungen für Auto-, LKW- und Motorradfahrer 2019 - Die Kosten für die private Nutzung neu angeschaffter E-Dienstwagen werden ab 2019 halbiert. Die Steuerentlastung gilt für extern aufladbare Hybridfahrzeuge und für Elektrofahrzeuge. Ferner sollen gasbetriebene Kraftfahrzeuge und Elektrolastwagen von der Mauterhöhung befreit werden.
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Erdgas als Kraftstoff soll bis 2026 steuerlich vergünstigt bleiben - Das Bundeskabinett hat Mitte Februar 2017 die Steuerermäßigung für Biomethan und Erdgas verlängert. Die bisherige Regelung für Flüssig-Erdgas und komprimiertes Erdgas ist vorerst bis 2018 befristet gewesen.
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Filterförderung 2016 - Autofahrer, die Ihr Dieselfahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten, erhalten auch 2016 weiter Fördergelder vom Staat.
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