Auto und Verkehr 2015
 

Auto und Verkehr - Das ist neu im Autofahrerjahr 2015


Für Autofahrer und Fahrzeughalter gibt es für das neue Autofahrerjahr wieder einige Gesetzesänderungen. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen und Änderungen rund um Auto und Verkehr.
Im Jahr 2015 müssen sich Auto-, Motorrad- und LKW-Fahrer auf Neuregelungen im Bereich der Kennzeichen-Mitnahme und Fahrzeugzulassung sowie Änderungen hinsichtlich Verkehr und Sicherheit einstellen.

In unserer Zusammenfassungen finden Sie die wichtigsten Neuerungen und Änderungen im Straßenverkehr 2015:

Hauptthema Maut
Die technische Umsetzung der Pkw Maut soll 2015 erfolgen und die Umsetzung zum 01. Januar 2016. Die Pkw Maut soll für alle Kfz bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, welche im In- oder Ausland zugelassen sind, erhoben werden. Eine Entlastung der Mautkosten für deutsche Fahrzeughalter soll über die Kfz Steuer ausgeglichen werden.
Die Lkw Maut soll zum 01. Juli 2015 auf weitere ca. 1.100 Kilometer autobahnähnliche Bundesstraßen ausgeweitet werden und ab 2018 auf allen Bundesstraßen.

Zuschuss - Filterförderung
Ab 2015 erhalten Fahrer von älteren Dieselautos sowie leichten Nutzfahrzeugen einen Zuschuss für die Nachrüstung eines Russpartikelfilters. Für die Filterförderung stellt der Staat 30 Millionen zur Verfügung.
Kennzeichen-Mitnahme und Fahrzeugzulassung
Zum 01. Januar 2015 soll die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelte Pflicht zur Um-Kennzeichnung bei einem Wechsel des Wohnsitzes des Fahrzeughalters in einem anderen Zulassungsbereich aufgehoben. Es soll die bundesweite Kennzeichen-Mitnahme möglich sein. Das heißt: Fahrzeughalter können dann selbst entscheiden, ob sie beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes das alte Kfz Kennzeichen oder ein neues benutzen möchten.
Ab Mitte 2015 sollen die Prüfungen für die Hauptuntersuchungen beim TÜV oder der DEKRA mit Hilfe von Elektronik gerechter werden.
Anfang 2015 soll eine Fahrzeug-Abmeldung online möglich sein. Über eine Website des Kraftfahrt-Bundesamtes (kba.de) können Fahrzeuge bei den Zulassungsstellen mithilfe eines Sicherheitscodes und des neuen Personalausweises abgemeldet werden. Den Sicherheitscode finden Sie auf der TÜV-Plakette sowie in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Verkehr und Sicherheit
Ab 2015 soll der elektronische Halterdatenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt werden. Dazu dürfen allerdings die Halterdaten einzig dazu verwendet werden, den für den Verkehrsdelikt verantwortlichen Fahrer zu ermitteln.
Ab Oktober 2015 sollen nach dem Willen des EU-Parlaments alle neuen Automodelle mit dem automatischen Notrufsystem eCall ausgestattet werden.



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