Auto und Verkehr - Das ändert sich 2012
Viele LKW- und Autofahrer müssen sich 2012 auf einige Neuerungen und Änderungen rund um Auto und Verkehr einstellen. Wir bieten Ihnen einen Jahresausblick mit den wichtigsten Neuerungen. Von der modifizierten Kfz Steuer, dem Wechselkennzeichen über die Umgestaltung des Flensburger Zentralregisters bis hin zum EU-Bußgeld.
Das Jahr 2012 bringt Ihnen Erleichterungen, staatliche Förderungen, aber auch weitere Umweltzonen und Änderungen bei der Hauptuntersuchung.
Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Staatliche Förderung für Dieselpartikelfilter
Wenn Sie ein Dieselfahrzeug oder ein leichtes Nutzfahrzeug bis 3,5 Tonnen mit einen Rußfilter nachrüsten, erhalten Sie einen Förderbetrag in Höhe von 330 Euro in bar.
Modifizierte Autosteuer
PKW mit einer Erstzulassung ab 01. Juli 2009 werden nach ihren Schadstoffausstoß besteuert. Die Grenze der Kfz Steuerbefreiung lag bislang bei einem CO2-Ausstoß von 120g/km.
Ab 01. Januar 2012 verringert sich die Steuerbefreiung des Schadstoffwertes auf 110g/km. Von dieser Neuregelung sind Halter von Fahrzeugen betroffen, die ihre Fahrzeuge nach dem Jahreswechsel 2011/2012 erstmals zugelassen haben. Für die Steuersatz-Berechnung ist die Angabe des CO2-Wertes sowie Hubraum und Antriebsart entscheidend. Die modifizierte Autosteuer gilt für Hybridfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die mit Ethanol, Gas, Pflanzenöl oder Biodiesel betrieben werden.
Einführung von Wechselkennzeichen
Ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge einer Klasse. Mit dem Wechselkennzeichen haben Sie die Möglichkeiten der Zulassung mehrerer Fahrzeuge, wie etwa das Saisonkennzeichen wird sinnvoll ergänzt.
Geplante Ausweitung der LKW Maut
Geplant ist, die bislang bereits auf Bundesautobahnen geltende LKW Maut (für LKW über 12 Tonnen) auf weitere Bundesstraßen auszuweiten.
Umweltzonen werden ausgeweitet
Es sind weitere Umweltzonen in der Region Pleidelsheim-Ingersheim-Freiberg, Heidenheim, Hagen, Schramberg und Urbach geplant. 22 Gemeinden und Städte verschärfen die Einfahrt in den bereits bestehenden Umweltzonen.
Wegfall der Rückdatierung bei der Hauptuntersuchung
Das bedeutet, Fahrzeugbesitzer, die die fällige Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate versäumt haben, bleiben voraussichtlich von der Rückdatierung der Prüfplakette verschont. Allerdings müssen sie für die Prüfgebühr ca. 20 Prozent mehr bezahlen. Desweiteren wird für neu zugelassene Fahrzeuge, die erstmals im April 2015 zur Hauptuntersuchung müssen, eine Probefahrt durch den Prüfer notwendig.
Umgestaltung des Flensburger Zentralregisters
Das Flensburger Punktesystem soll grundlegend reformiert werden. Der Punkteabbau soll unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert werden.
EU Bußgelder Vollstreckung
Die Vollstreckung von Bußgeldern gilt zukünftig mit Einbeziehung von Belgien, Griechenland, Irland und Italien zukünftig in ganz Europa.
Förderung Programm De-minimis
Für 2012 können Fuhrunternehmer, wenn diese bestimmte Maßnahmen zum Umweltschutz oder zur Erhöhung der Sicherheit ergreifen, Fördergelder aus dem De-minimis-Programm beantragen. Die Antragsstellung für diese Förderung erfolgt beim Bundesamt für Güterverkehr.