Steuer für Lkw und Nutzfahrzeuge
 

Kfz Steuer Lkw und Nutzfahrzeuge - Lkw Steuer über 3,5 t


Hier finden Sie die Kfz Steuer für Lkw und Nutzfahrzeuge auf einen Blick. Bei der Lkw Steuer Berechnung ist die Höhe vom zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich von der Schadstoffklasse für LKWs über 3.500 kg abhängig.

Emissionsorientierte KFZ-Steuer für LKW und Nutzfahrzeuge
Zulassungspflichtige Lkw werden allgemein nach dem verkehrsrechtlichen zulässigen Gesamtgewicht (zGG) besteuert. Die kraftfahrzeugsteuerliche Abgrenzung dieser Fahrzeuggruppe gegenüber Pkw richtet sich grundsätzlich nach dem Verkehrsrecht. Die Steuerverwaltung ist jedoch hinsichtlich der Fahrzeugart nicht an die Feststellung der Verkehrsbehörde gebunden. Lkw und Nutzfahrzeuge über 3.500 kg zGG sind in Tarifstufen gestaffelt. Diese Einstufungen sind von der Höhe des Emissionsausstoßes abhängig und werden mit einer Höchstgrenze belegt.

Die Lkw Steuer berechnet sich wie folgt:
Je 200 kg bei einem zGG
  • bis 2.000 kg: 11,25 Euro
  • von 2.000 bis 3.000 kg: 12,02 Euro
  • von 3.000 bis 3.500 kg: 12,78 Euro.
Bei einem Lkw über 3.500 kg ist bei der Steuerberechnung noch die Schadstoff- und Geräuschklasse zu berücksichtigen.
Zur Ermittlung der Jahressteuer beginnt die Berechnung stets mit 0 bis 200 kg.
Im Überblick ein Rechnungsbeispiel für einen LKW (über 3,5 t) bei einem Gewicht von 2.100 kg:
10 x 11,25 Euro = 112,50 Euro plus 12,02 Euro = 124,52 Euro

Übersicht über die KFZ-Steuer Einstufung für Lkw:
Emissions­schlüssel­nummer (siehe Fahrzeugkfz-steuer_lkw.htmlpapiere 5. und 6. Stellen der Schlüsselkfz-steuer_lkw.htmlnr. zu 1.) Schadstoff- / Geräuschkfz-steuer_lkw.htmlklasse Steuerkfz-steuer_lkw.htmltarif (siehe unten)
91 (1) EEV 2 / G1 (a)
90 (1) EEV 2 (a)
84 (1) S5 / G1 (a)
83 (1) S5 (a)
35, 81 (1) S4 / G1 (a)
80 (1) S4 (a)
34, 45, 55, 71 (1) S3 / G1 (a)
70 (1) S3 (a)
21, 22, 33, 44, 54, 61 S2 / G1 (a)
20, 60 S2 (a)
11, 12, 31, 32, 41, 42, 43, 51, 52, 53 S1 / G1 (b)
10, 30, 40, 50 S1 (b)
01, 02 G1 (c)
00, 88 - (d)

  1. Die Zu­ordnung der neuen Schlüssel­nummern (EG-Abgas­norm nach der Richt­linie 1999/96/EG) zu den je­weiligen Schad­stoff- und Geräusch­klassen der Anlage XIV zu § 48 StVZO wird noch mit einer Änderungs­verordnung erfolgen, insoweit sind die vor­genom­menen Ein­stufungen vorläufig.

  2. Enhanced Environ­mentally friendly Vehicle.

Höhe der LKW und Nutzfahrzeug KFZ-Steuer:
Die Steuer für Lkw über 3,5 t je ange­fangene 0,2 t Gesamt­gewicht: (a)
Schad­stoff­klasse
S2, S3, S4, S5 und EEV mit und ohne G1
(b)
Schad­stoff­klasse S1 mit und ohne G1
(c)
Geräusch­klasse G1
(d)
alle übrigen Lkw über 3,5 t
bis zu 2 t 6,42 € 6,42 € 9,64 € 11,25 €
über 2 t bis 3 t 6,88 € 6,88 € 10,30 € 12,02 €
über 3 t bis 4 t 7,31 € 7,31 € 10,97 € 12,78 €
über 4 t bis 5 t 7,75 € 7,75 € 11,61 € 13,55 €
über 5 t bis 6 t 8,18 € 8,18 € 12,27 € 14,32 €
über 6 t bis 7 t 8,62 € 8,62 € 12,94 € 15,08 €
über 7 t bis 8 t 9,36 € 9,36 € 14,03 € 16,36 €
über 8 t bis 9 t 10,07 € 10,07 € 15,11 € 17,64 €
über 9 t bis 10 t 10,97 € 10,97 € 16,44 € 19,17 €
über 10 t bis 11 t 11,84 € 11,84 € 17,74 € 20,71 €
über 11 t bis 12 t 13,01 € 13,01 € 19,51 € 22,75 €
über 12 t bis 13 t 14,32 € 14,32 € 21,47 € 25,05 €
über 13 t bis 14 t 15,77 € 15,77 € 23,67 € 27,61 €
über 14 t bis 15 t 15,77 € 26,00 € 39,01 € 45,55 €
über 15 t 15,77 € 36,23 € 54,35 € 63,40 €
maximale Jahres­steuer 664,68 € 1 022,58 € 1 533,88, € 1 789,52 €

Bitte beachten!
Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle.

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