Kfz Steuer - Wieviel, wann und wie bezahlen?
Hier finden Sie Wissenswertes zur Kfz-Steuer Berechnung für Benzin-, Elektro-, Erdgas- und Dieselfahrzeuge, Steuerpflicht, Pkw Steuersatz, CO2-Emissionen und Schadstoffklassen.
Die Zollverwaltung ist für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Fahrzeugsteuer zuständig. Die Kfz Steuer ist in Deutschland von jeden Fahrzeughalter per Lastschrifteinzug zu begleichen. Die Steuerpflicht besteht mindestens 1 Monat bzw. solange bis das Kfz amtlich abgemeldet wird.
Wie viel Steuer zu zahlen ist, hängt von 4 Faktoren (Fahrzeugart, Antriebsart, CO2-Wert, Hubraum) ab.
Die Steuer für Kraftfahrzeuge und Motorräder wird aus Hubraum und Schadstoffemissionen errechnet. Wohnmobile und Elektrofahrzeuge werden nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen besteuert.
Hoher Schadstoffausstoß - hohe Steuerbelastung.
Die derzeit aktuellen Schadstoffklassen:
- Euro 1
- Euro 2
- Euro 3
- 3 Liter Auto
- Euro 4
- Euro 5
- Euro 6
- nicht schadstoffarme Pkw, die bei Ozonalarm fahren dürfen
- nicht schadstoffarme Pkw, die bei Ozonalarm nicht fahren dürfen
(Bei Fahrzeuge (vor dem Baujahr 1996) mit Ottomotor findet man oft in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) den Eintrag "schadstoffarm nach E2" oder "Schadstoffklasse E". Dies entspricht nicht der Euro 2-Norm, sondern der Euro 1-Norm.)
Grenzwerte Euro 6-Norm:
Das Europäische Parlament hat die neuen Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von PKWs beschlossen:
- Euro 6d-Norm seit 01. Januar 2020 bei der Typprüfung und
- seit 01. Januar 2021 bei der Erstzulassung.
Wann kommt die Euro 7-Norm?
Ab dem Jahr 2025 soll die Abgasnorm Euro 7 mit deutlichen höheren Grenzwerten in Kraft treten.
Wann muss man Kfz Steuer bezahlen?
Die Kraftfahrzeugsteuer wird durch das zuständige Hauptzollamt festgesetzt. Sie erhalten von der Zollverwaltung für die Dauer von 12 Monaten einen Steuerbescheid über die festgesetzte Steuerhöhe. Die Kfz Steuer ist in der Regel im Voraus zu entrichten und kann jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich beglichen werden. Allerdings fällt bei dem Zahlungszeitraum halb- bzw. vierteljährlich ein Aufgeld an. Beträgt die Kfz Steuer jährlich mehr als 500,00 Euro ist eine halbjährliche Zahlungsweise mit 3 % Aufschlag, bei 1.000,00 Euro eine vierteljährliche Bezahlung mit 6 % Aufschlag möglich.
Wird ein Fahrzeug verkauft, endet die Steuerpflicht durch die ordnungsgemäße Abmeldung.
Beim Verkauf erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung der Steuerbelastung.
Wird ein Fahrzeug gestohlen, ist dies unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsstelle und dem Polizeipräsidium zu melden. In diesem Fall erhält das Finanzamt von der Zulassungsstelle nach längstens 18 Monaten eine Abmeldebescheinigung mit genauem Abmeldedatum. Die Kfz Steuer, die bis zu diesem Zeitpunkt zu bezahlen wäre, kann dann auf Antrag erlassen werden.
Wie wird die PKW Steuer berechnet und bezahlt?
Für die Kfz-Steuer Berechnung unterscheidet man zwischen Ottomotor und Dieselmotor, dem Emissionsschlüssel bzw. der Emissionsklasse (Euro-Norm) und dem Hubraum. Die Fahrzeugsteuer wird in der Regel für zwölf Monate im Voraus abgebucht. In Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei einer Saisonzulassung, wird die Autosteuer für einen kürzeren Zeitraum erhoben und abgebucht.
Wissenswertes zur Kfz-Steuer für Benzin- und Dieselfahrzeuge, Elektro- und Erdgasfahrzeuge sowie dreirädrige Fahrzeuge:
Die Höhe der Autosteuer hängt von der Fahrzeugart, der Antriebsart (Diesel oder Benziner), dem Hubraum (in ccm) und dem CO2-Ausstoß (in g/km) ab.
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz hat sich geändert. Für erstmals zugelassene Autos ab dem 01.01.2021 gelten neue Steuertarife, die den CO2-bemessenen Teil betreffen.
Die Besteuerung der vorher erstzugelassenen Autos ändert sich dadurch nicht.
Bei Dieselfahrzeuge liegt der Steuersatz je nach Emissionsgruppe zwischen 15,44 Euro und 37,58 Euro pro 100 Kubikzentimeter.
Bei Benzinfahrzeuge liegt der Steuersatz je nach Emissionsgruppe zwischen 6,76 Euro und 25,36 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter.
Für Fahrzeuge mit Elektromotor erfolgt die Besteuerung nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Allerdings wird bei der Kfz Steuer nur der halbe Steuersatz berechnet. Zusätzlich gibt es ab Erstzulassung eine Steuerbefreiung.
Elektroautos werden von der PKW-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt künftig für Erstzulassungen reiner E-Fahrzeuge bis zum 31. Dezember 2025. Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Auch Umrüstfahrzeuge, die nachträglich zu einem reinen Elektroauto umgerüstet werden, sind von der Kfz Steuer befreit. Voraussetzung: Für die verwendeten Fahrzeugteile wurde eine Allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE nach Paragraph 22 i. V. m. Paragraph 20 StVZO erteilt.
Die Kfz Steuer für Quads und Trikes (dreirädrige Fahrzeuge) beträgt bei Fahrzeugen mit Selbstzündungsmotor 33,29 Euro bzw. 37,58 Euro und bei Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotor 21,07 Euro oder 25,36 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter. Hier dient als Grundlage für den Steuersatz die Emissionsgruppe, der Hubraum und die Antriebsart (Diesel- oder Benzinmotor).
Wird ein Pkw mit Rapsöl oder Erdgas angetrieben, reduziert sich die Kfz-Steuer nicht. Hier wird der übliche Steuersatz für Benzin- bzw. Dieselfahrzeuge berechnet. Jedoch haben Sie einen Preisvorteil beim Tanken. Laut dem Beschluss des Bundestages bleibt der reduzierte Steuersatz für Erdgas und Biomethan als Kraftstoff bestehen, so dass Bio-Erdgas und Erdgas an den deutschen Tankstellen langfristig günstig sein wird. Das komprimierte Erdgas (CNG) wird bis Ende 2026 steuerlich unterstützt und Flüssiggas bzw. Autogas (Liquefied Petrol Gas, LPG) bis Ende März 2024.
Die Kfz Steuer für Benzin- und Dieselfahrzeuge, Fahrzeuge mit alternative Kraftstoffe, Geländewagen, Wohnmobile, Oldtimer, LKWs sowie Motorräder können Sie anhand unserer übersichtlichen Steuertabelle ersehen oder selbst schnell und einfach mittels Kfz-Steuerrechner für Ottomotor und Dieselmotor online berechnen lassen:
Rückblick:
Steuervorteil bei Dienstwagen und Abgasnorm 6d-TEMP-EVAP:
Seit Januar 2019 werden Firmenwagen (Hybrid- und E-Fahrzeuge) mit privater Nutzung nur noch mit 0,5 Prozent besteuert. Die Neuregelung gilt für Elektroautos und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Seit dem Spätsommer 2019 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge (Diesel- und Benzinfahrzeuge) die Schadstoffnorm 6d-TEMP-EVAP erfüllen und seit Januar 2021 die Schadstoffnorm 6d und 6d-ISC-FCM.
Änderungen für Neuzulassungen ab 2021:
Der Steuersatz steigt stufenweise:
Der Steuersatz steigt oberhalb eines CO2-Ausstoßes von 95 Gramm je Kilometer stufenweise (2 Euro bis 4 Euro) , was vor allem für starkmotorisierte Kfz einen Steueranstieg mit sich bringt.
Änderungen für Neuzulassungen ab 2018:
Steuerentlastung für besonders schadstoffarme Autos der Euro-6-Emissionsklasse:
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Seit September 2018 müssen alle Neuwagen bis zur Abgasnorm Euro 6c, die strengere Grenzwerte für den Stickoxidausstoß aufweisen, die Werte nach dem WLTP-Prüfzyklus erfüllen. Die Grenzwerte für den Prüfstand sind mit denen der alten Euro-6-Norm identisch. Seit September 2019 gilt ein neues Messverfahren auch für leichte Nutzfahrzeuge sowie für Autos der Schadstoffklasse Euro 6d-Temp.
Die Auswirkungen der Verbrauchsmessung WLTP auf die Autosteuer-Berechnung:
Seit September 2018 gilt der neue WLTP-Testzyklus, der zur Kfz Steuerberechnung herangezogen wird. Die Bemessung der Autosteuer für Neuwagen wird nun anhand der von den Zulassungsbehörden übermittelten CO2-Werte nach "Worldwide harmonized light duty test procedure", kurz WLTP, in Anlehnung an das künftige Verkehrsrecht geregelt. Durch das neue Abgastestverfahren WLTP haben die PKWs einen erhöhten CO2-Ausstoß, wodurch sich der Steuerbetrag verändern kann. Zusätzlich wurde zum 01. September 2019 der RDE-Test ("Real Driving Emissions") verbindlich. Bei diesem Realtest müssen die Kraftfahrzeuge den Stickoxidgrenzwert nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch im Fahrbetrieb auf der Straße einhalten.
Änderungen für Neuzulassungen ab 2014:
Der CO2-Ausstoß sinkt auf 95 Gramm pro Kilometer:
Es gibt einen niedrigeren CO2 Grenzwert von 95 g/km. Somit fällt für jedes Gramm, welches über der 95 Gramm-Grenze liegt, zusätzlich zum Kfz Steuer Sockelbetrag 2 Euro an. Bis 31. Dezember 2013 lag der CO2-Grenzwert bei 110 g/km.