Auto und Verkehr 2013
 

Auto und Verkehr 2013 - Das ist neu


Für Kfz Halter und Autofahrer gibt es, wie jedes Jahr, auch für 2013 wieder Gesetzesänderungen. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen und Änderungen rund um Auto und Verkehr.
Wir haben für Sie eine Auflistung der wichtigsten Gesetzesänderungen zum Thema Kfz Steuerbefreiung, Filterförderung, Umweltzonen, Führerschein, Straßenverkehrsordnung, Fahrzeugdaten und Versicherungstarife zusammengestellt.

Kfz Steuerbefreiung
2013 verlängert sich die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen (mit Erstzulassung vom 18.05.2011 bis 31.12.2015) auf 10 Jahre. Dasselbe gilt auch für Brennstoffzellenfahrzeuge.
Bislang waren die Brennstoffzellen- und E-Mobile 5 Jahre von der Autosteuer befreit.
Bis Dezember 2013 gilt eine einmalige und befristete Kfz Steuerbefreiung von maximal 150,00 Euro für Dieselautos mit der Abgasnorm 6.

Rußpartikelfilter-Förderung
Auch 2013 wird die Nachrüstung von Dieselwagen mit einem Partikelfilter stattlich gefördert. Der neue Fördersatz beträgt 260 Euro.

Umweltzonen
30 Gemeinden und Städte verschärfen die Bedingungen. Vorhandene Umweltzonen werden ausgebaut und neue Umweltzonen kommen hinzu.

Informationen zum aktuellen Kraftstoffpreis
Die Markttransparenzstelle wird im Bundeskartellamt eingerichtet. Das heißt, Autofahrer können sich so laufend über aktuelle Kraftstoffpreise im Web informieren.

Fahrzeugdaten - Angabe des Kfz Kennzeichens
Ab Februar 2013 sind die zentralen Leitstellen für Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Brandschutz berechtigt, im Rahmen von Einsätzen Fahrzeugdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt abzurufen. Auf diese Weise lässt sich durch die Kfz Kennzeichen-Angabe eines Unfallautos eine Rettungskarte zur Verfügung stellen, welche zur Unfallrettung relevante Informationen enthält.

Versicherungstarife
Deutsche Autoversicherer bieten künftig nur noch Unisex-Tarife an. Für Frauen kann der Versicherungsbeitrag der Kfz Haftpflicht dadurch teurer werden.

Führerschein
Ab 2013 sind neue Führerscheine nicht mehr unbefristet gültig. Der Autofahrer muss nach 15 Jahren eine Verlängerung beantragen.
Für das Trike-Fahren wird künftig die Führerscheinklasse A benötigt und der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein.
Ab 2013 dürfen Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t mit der Führerscheinklasse B gefahren werden.

Straßenverkehrsordnung
Ab April 2013 tritt die überarbeitete Straßenverkehrsordnung in Kraft. Die Neufassung schreibt unter anderem künftig die Herabstufung der gefahrenen Geschwindigkeit vor.
Die Bußgelder für das Überziehen der Parkdauer erhöhen sich.
Motorradfahrer dürfen am Tag wahlweise mit eingeschalteten Tagfahrleuchten oder Abblendlicht unterwegs sein.
Es wird Pflicht Winterreifen bei Reif-, Eis- und Schneeglätte, Glatteis, Schneematsch zu verwenden. Die Reifen (hierzu zählen auch Allwetterreifen) müssen das M+S-Symbol aufweisen.


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