Auto und Verkehr - Das ist neu im Autojahr 2017
Fahrzeughalter und Fahrer müssen sich im Autojahr 2017 wieder auf einige neue Regeln und Gesetzesänderungen einstellen. Die wichtigsten Neuerungen rund um Auto und Verkehr auf einen Blick.
Wir haben für Sie einen Ausblick auf die wichtigsten Neuerungen und Änderungen für das Autojahr 2017 zusammengestellt.
Auf diese geplanten oder kommenden neuen Regeln sollten Sie achten:
Steuervergünstigungen für Flüssig- und Erdgas:
Das Bundeskabinett hat im Februar die Steuerermäßigung für Erdgas und Biomethan als Kraftstoff bis Ende 2026 verlängert. Anfang April 2017 hat sich der Bundesrat für eine Fortführung der steuerlichen Begünstigungen für Autogas bis Ende 2023 ausgesprochen.
Kombination-Zulassung Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen:
Ab Oktober 2017 soll die Kombination aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen möglich sein. Die pauschale Kfz-Steuer für Oldtimer (191,73 Euro jährlich) würde dann anteilig berechnet werden.
Neues Carsharing-Gesetz in Planung:
Es ist ein neues Carsharing-Gesetz geplant, welches unter anderem die Kennzeichnung und die Befreiung von Parkgebühren regelt. Darüber hinaus soll es ein neues Verkehrszeichen für Carsharing-Parkplätze geben.
Höhere Kosten für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung:
Für die theoretische Prüfung steigen die Kosten ab 2017 auf 11,90 Euro statt wie bisher 11 Euro. Für die inzwischen übliche Computer-Prüfung muss man 10,60 Euro und für die praktische Pkw-Prüfung 91,50 Euro zahlen.
Höhere Gebühren für die Hauptuntersuchung:
Ab 2017 steigen die Gebühren für die Hauptuntersuchung, je nach Bundesland fallen zwischen 35 und 55 Euro an.
Emissionsmessung bei AU-pflichtigen Fahrzeugen:
Ab Mitte 2017 soll die Abgasuntersuchung wieder am Endrohr vorgenommen werden. Studien hatten gezeigt, dass die On-Board-Diagnose das Überschreiten des geltenden Abgaslimits nicht exakt anzeigt.
Aufbau des Ladesäulennetzes für Elektroautos:
Ab 2017 planen die deutschen Automobilhersteller ein gemeinsames Netz von Ladesäulen. Dies soll den Absatz von Elektrofahrzeugen ankurbeln.
Schadstoffnorm Euro-4 für Motorräder:
Ab 01. Januar 2017 dürfen neue Kleinkrafträder und Motorräder nur noch mit der Abgasnorm Euro 4 zugelassen werden.
Neue Typ- und Regionalklassen 2017:
Ab 01. Januar 2017 gelten die neuen Regional- und Typklassen. Circa 6,3 Millionen deutsche Autofahrer profitieren von einer besseren Regionalklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung.