Anhängersteuer
 

Kfz Steuer Berechnung - Anhänger Steuer


Aktuelle Kfz Steuer für Lkw, Pkw und steuerbefreite Anhänger sowie Sonderregelungen. Hier finden Sie die Berechnung für Anhänger mit grünem Kennzeichen, die Auflistung für den Zuschlag nach dem jeweiligen Gesamtgewicht sowie hilfreiche Tipps und Infos.
Aktuelle Kfz Steuer für Lkw Anhänger, Pkw Anhänger und steuerbefreite Anhänger sowie Sonderregelungen.

Was kostet mein Anhänger an Steuern?
Die Kfz-Steuer für zulassungspflichtige Anhänger beträgt 7,46 Euro je 200 kg verkehrsrechtlich zulässigem Gesamtgewicht, allerdings insgesamt nicht mehr als 373,24 Euro.
Berechnungsbeispiel:
Fahrzeugart - Anhänger
Zulässige Gesamtmasse - 580 kg
Ihre Kfz-Steuer beträgt 22,38 Euro im Jahr.

Sonderregelung - steuerbefreite Anhänger
Der Kfz Halter kann aufgrund eines schriftlichen Antrages eine Sonderregelung beantragen.
Für die Inanspruchnahme einer solchen Sonderregelung ist es erforderlich, dass der Anhänger ein grünes Kennzeichen besitzt.

In diesem Fall, wird auf Antrag die Kfz Steuer für den Anhänger, allerdings kein Wohnanhänger, durch das Finanzamt nicht erhoben. Der steuerbefreite Anhänger darf allerdings nur von Zugfahrzeugen, also keine PKWs oder Motorräder, gezogen werden, für die ein Anhängerzuschlag in ausreichender Höhe gezahlt wird. Wenn nicht, so haftet der Halter des Anhängers für die Kfz Steuer.

Nach § 10 des KraftSTG ist die Kfz Steuer für das Zugfahrzeug und der Zuschlag für den Anhänger immer unabhängig voneinander.
Der Zuschlag wird mit der normalen Kfz Steuer für das Zugfahrzeug festgesetzt.
Bei der Berechnung der erhöhten Steuer sind die Beträge der Kfz Steuer für das Zugfahrzeug und für den Zuschlag zusammenzurechnen.
Der Anhängerzuschlag wird dabei nach dem Gesamtgewicht des schwersten mitzuführenden Anhängers, bei Sattelanhänger nach Abzug der Sattellast, berechnet.
Auflistung des Anhänger Zuschlages:
Zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 10.000 kg 373,24 Euro
Zulässiges Gesamtgewicht von 10.000 kg bis 12.000 kg 447,89 Euro
Zulässiges Gesamtgewicht von 12.000 kg bis 14.000 kg 522,54 Euro
Zulässiges Gesamtgewicht von 14.000 kg bis 16.000 kg 597,19 Euro
Zulässiges Gesamtgewicht von 16.000 kg bis 18.000 kg 671,84 Euro
Zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 18.000 kg 894,76 Euro


Hier finden Sie interessante Tipps und Infos zum Thema Anhängersteuer, Sonderregelungen und Kfz-Anhänger:
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