Kfz Steuer für Geländewagen
Hier finden Sie die Kfz Steuer Berechnung für Geländewagen sowie Tipps, Gerichtsurteile und Infos zum Thema.
Was kostet ein Geländewagen an Steuern?
Seit Mai 2005 werden die Geländewagen trotz Auflastung als PKW versteuert, somit fallen höhere Kfz Steuern an.
Gerichtsurteile zur Geländewagen-Besteuerung:
Laut Beschluss des Finanzgerichts Köln (Az. 6 V 3715/05) verstieß die Kfz Steuer-Erhöhung für Geländewagen gegen die EU-Richtlinie. Geländewagen werden seit dem 01.05.2005 höher besteuert, weil diese Fahrzeuge statt lediglich nach dem zulässigem Gesamtgewicht (zGG) wie Pkw nach Emissionsgruppe (Schadstoffausstoß), Antriebsart und Hubraum besteuert werden.
Laut Beschluss des Finanzgerichtes Köln im Jahre 2005 sei diese Besteuerung unzulässig. Mehrzweckfahrzeuge wie beispielsweise ein Landrover seien nicht als Pkw anzusehen und einzustufen.
Weitere Fälle lagen dem Gericht bereits vor, wie beispielsweise dieser Fall: Wegen der Erhöhung der Kfz-Steuer hatte ein Fahrer eines Toyota Land Cruiser Typ J 7 Klage eingereicht (Az. 6 K 2378/05). Die Finanzverwaltung wollte in ähnlichen Fällen bei Einsprüchen gegen Kfz-Steuerbescheide das Verfahren bis zur Klärung ruhen lassen.
Bei der Berechnung der Geländewagensteuer kommt es auf die einzelne Situation an. Betroffene konnten auf die anhängigen Verfahren verweisen und gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen - mit oder ohne Erfolg. Dies war von Fall zu Fall unterschiedlich.
Bitte beachten!
Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Kfz Zulassungsstelle.