Autofahren 2011
 

Autofahren 2011 - Neuerungen und Änderungen


2011 werden wieder wichtige Gesetzesänderungen für Autofahrer und Kfz Halter in Kraft treten. Wir haben für Sie eine Auflistung der wichtigsten Neuerungen und Änderungen zum Thema Kfz Steuer, Wechselkennzeichen, Kraftstoff, Fahrzeugumschreibung und Umweltzonen zusammengestellt.

Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen und Änderungen in 2011:

Dieselzuschlag entfällt
Für Dieselfahrzeuge, die die Partikelminderungsklasse bzw. Partikelminderungsstufe nicht einhalten, fällt seit 01.04.2007 ein jährlicher Zuschlag zur Regelbesteuerung (1,20 Euro pro angefangene 100 cm3) an. Dieser Dieselzuschlag muss ab 11.04.2011 nicht mehr gezahlt werden.

Einmalige und befristete Kfz Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro
Für Diesel-PKW, die die Abgasnorm Euro 6 erfüllen und ab 01.01.2011 zugelassen werden, erhält man eine einmalige und befristete Steuerbefreiung von 150 Euro pro Fahrzeug.
Voraussetzung für diese Begünstigung:
Das Fahrzeug muss vom 01.01.2011 bis 31.12.2013 erstmals zum Verkehr zugelassen werden. Beachten Sie dabei, dass einige Neuwagen lange Lieferzeiten haben können."
Weitere interessante Informationen finden Sie hier: Kfz Steuerbefreiung

Kraftstoff E10
Ab Januar 2011 gibt es einen neuen Kraftstoff, der an den Tankstellen mit dem Zusatz Super E10 gekennzeichnet ist. Vor dem ersten Betanken, sollten Sie sich vergewissern, ob Ihr Fahrzeug den E10 Sprit verträgt. Falls Sie Bedenken haben, erhalten Sie von Autohersteller bzw. Vertragshändler entsprechende Infos.

Fahrzeugumschreibung
Hier sollen die Gebühren für eine Fahrzeugumschreibung im gleichen Landkreis entfallen.

Umweltzonen
Leipzig führt zum 01.03.2011 und Markgröningen zum 01.07.2011 eine Umweltzone ein. Augsburg, Düsseldorf und Wuppertal verschärfen die Regelungen der bestehenden Umweltzonen.

Wechselkennzeichen
Geplant ist ab Mitte 2011 die Einführung des sogenannten Wechselkennzeichens. Bis zu drei PKW sollen auf ein Wechselkennzeichen zugelassen werden können. Noch nicht geklärt ist, ob die Autos weiter einzeln besteuert werden oder ob die Kraftfahrzeugsteuer nur auf den größten PKW mit dem höchsten Verbrauch erhoben wird. Motorräder und Reisemobile fallen nicht unter diese Regelung.



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