Bußgeld und Punkte bei fehlender Umweltplakette
10 September, 2008
Ansturm auf die Umweltplakette. Ab Oktober ist die Vignette in vielen weiteren Städten Pflicht.
Zur Verringerung der Schadstoffe richten immer mehr Städte Umweltzonen ein. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) kommen ab Oktober zahlreiche Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sowie München hinzu. Am 1. Januar 2009 folgt Nürnberg. In der bayerischen Landeshauptstadt dürfen dann innerhalb des Mittleren Rings Pkw, Busse, Wohnmobile und Lkw nur noch mit gültiger roter, gelber oder grüner Umweltplakette fahren. Das gilt übrigens auch für ausländische Touristen. Deshalb dürfte in den letzten Septembertagen ein Run auf die Umweltplaketten einsetzen.
Zwar erwartet der KS, dass die Polizei ein paar Wochen lang die Augen zudrückt. Doch wer ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in eine Umweltzone fährt, muss schon bald mit Bußgeld (Anzeige) in Höhe von 40 € und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Wer noch keine Plakette hat, kann sich bei den Zulassungsstellen, Technische Überwachungsorganisationen, Kfz-Werkstätten mit AU-Berechtigung oder seinem Automobilclub erkundigen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Entscheidend sind die in den Kfz-Papieren eingetragenen Schlüsselnummern (Ziffer 14.1 Zulassungsbescheinigung Teil I oder Ziffer 1 im alten Fahrzeugschein).
Weitere interessante Infos bezüglich Plakettenverordnung und Umweltzonen finden Sie hier:
Umweltzonen
Plakettenverordnung
Zwar erwartet der KS, dass die Polizei ein paar Wochen lang die Augen zudrückt. Doch wer ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in eine Umweltzone fährt, muss schon bald mit Bußgeld (Anzeige) in Höhe von 40 € und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Wer noch keine Plakette hat, kann sich bei den Zulassungsstellen, Technische Überwachungsorganisationen, Kfz-Werkstätten mit AU-Berechtigung oder seinem Automobilclub erkundigen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Entscheidend sind die in den Kfz-Papieren eingetragenen Schlüsselnummern (Ziffer 14.1 Zulassungsbescheinigung Teil I oder Ziffer 1 im alten Fahrzeugschein).
Weitere interessante Infos bezüglich Plakettenverordnung und Umweltzonen finden Sie hier:
Umweltzonen
Plakettenverordnung
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.