Steuerliche Benachteiligung von Biodiesel
29 August, 2008
Steuerliche Benachteiligung von Biodiesel auf Rekordniveau
Unterkompensation von Biodiesel steigt laut UFOP-Berechnungen dramatisch -
Der Wettbewerbsnachteil von Biodiesel gegenüber konventionellem Diesel hat sich nach Berechnungen der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) in den letzten Monaten nochmals deutlich vergrößert. In ihrem aktualisierten Bericht zur Steuerbegünstigung von Biodiesel als Reinkraftstoff ermittelte die UFOP eine Unterkompensation für das erste Halbjahr 2008 in Höhe von minus 0,22 EUR je Liter. Im Vorjahreszeitraum betrug die Unterkompensation nur minus 0,03 EUR je Liter, im zweiten Halbjahr 2007 stieg sie bereits auf minus 0,12 EUR je Liter. Die Unter- oder Überkompensation gibt an, wie stark Biodiesel gegenüber Diesel unter Berücksichtigung sämtlicher Produktionskosten und Steuern bevorteilt oder benachteiligt wird.
Im Gegensatz zur Berechnungsmethode des Bundesfinanzministeriums berücksichtigt die Berechnung der UFOP einen Kaufanreiz in Höhe von 0,05 EUR je Liter. Dieser Kaufanreiz ist eine wesentliche Voraussetzung, um den Betrieb mit Biodiesel im Transportgewerbe beizubehalten. Ein solcher Kaufanreiz wird vom Gesetzgeber bei anderen Kraftstoffalternativen wie z. B. Erdgas oder Flüssiggas bereits berücksichtigt.
Die UFOP fordert das Bundesfinanzministerium auf, jetzt umgehend seine Berechnungen zur Überkompensationsprüfung vorzulegen, wie es die Verpflichtung des Energiesteuergesetzes vorsieht. Nach Auffassung der UFOP wird auch der daraus resultierende Biokraftstoffbericht der Bundesregierung die Unterkompensation für das erste Halbjahr 2008 bestätigen.
Die UFOP sieht sich mit ihrer Berechnung in der Forderung bestätigt, dass für das kommende Jahr die nächste Stufe der Steuererhöhung nicht nur für Biodiesel in Höhe von 6 Cent je Liter, sondern auch für Pflanzenöl in Höhe von 8 Cent je Liter ausgesetzt werden muss.
Vorrangiges Ziel ist die Bestandssicherung der deutschen Biodieselproduktion. Andernfalls ist zu befürchten, dass die in den letzten Jahren aufgebaute Biodieselkapazität weiter schrumpfen wird. Produktionsrückgänge der letzten Monate und bereits eingetretene Insolvenzen sollten hier ein warnendes Beispiel sein.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Ölpreisentwicklung erwartet die UFOP, dass analog zum Jahr 2008 auch in 2009 lediglich ein niedriges Absatzniveau im Reinkraftstoffmarkt erreicht und damit der Steuerausfall begrenzt bleiben wird.
Dieter Bockey
UFOP e. V.
Tel.: 0 30/31 90 4-215
E-Mail: d.bockey@ufop.de
Der Wettbewerbsnachteil von Biodiesel gegenüber konventionellem Diesel hat sich nach Berechnungen der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) in den letzten Monaten nochmals deutlich vergrößert. In ihrem aktualisierten Bericht zur Steuerbegünstigung von Biodiesel als Reinkraftstoff ermittelte die UFOP eine Unterkompensation für das erste Halbjahr 2008 in Höhe von minus 0,22 EUR je Liter. Im Vorjahreszeitraum betrug die Unterkompensation nur minus 0,03 EUR je Liter, im zweiten Halbjahr 2007 stieg sie bereits auf minus 0,12 EUR je Liter. Die Unter- oder Überkompensation gibt an, wie stark Biodiesel gegenüber Diesel unter Berücksichtigung sämtlicher Produktionskosten und Steuern bevorteilt oder benachteiligt wird.
Im Gegensatz zur Berechnungsmethode des Bundesfinanzministeriums berücksichtigt die Berechnung der UFOP einen Kaufanreiz in Höhe von 0,05 EUR je Liter. Dieser Kaufanreiz ist eine wesentliche Voraussetzung, um den Betrieb mit Biodiesel im Transportgewerbe beizubehalten. Ein solcher Kaufanreiz wird vom Gesetzgeber bei anderen Kraftstoffalternativen wie z. B. Erdgas oder Flüssiggas bereits berücksichtigt.
Die UFOP fordert das Bundesfinanzministerium auf, jetzt umgehend seine Berechnungen zur Überkompensationsprüfung vorzulegen, wie es die Verpflichtung des Energiesteuergesetzes vorsieht. Nach Auffassung der UFOP wird auch der daraus resultierende Biokraftstoffbericht der Bundesregierung die Unterkompensation für das erste Halbjahr 2008 bestätigen.
Die UFOP sieht sich mit ihrer Berechnung in der Forderung bestätigt, dass für das kommende Jahr die nächste Stufe der Steuererhöhung nicht nur für Biodiesel in Höhe von 6 Cent je Liter, sondern auch für Pflanzenöl in Höhe von 8 Cent je Liter ausgesetzt werden muss.
Vorrangiges Ziel ist die Bestandssicherung der deutschen Biodieselproduktion. Andernfalls ist zu befürchten, dass die in den letzten Jahren aufgebaute Biodieselkapazität weiter schrumpfen wird. Produktionsrückgänge der letzten Monate und bereits eingetretene Insolvenzen sollten hier ein warnendes Beispiel sein.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Ölpreisentwicklung erwartet die UFOP, dass analog zum Jahr 2008 auch in 2009 lediglich ein niedriges Absatzniveau im Reinkraftstoffmarkt erreicht und damit der Steuerausfall begrenzt bleiben wird.
Dieter Bockey
UFOP e. V.
Tel.: 0 30/31 90 4-215
E-Mail: d.bockey@ufop.de
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