Feinstaubbelastung - Fahrverbot Feinstaub Autoplakette
25 Juli, 2008
Feinstaub Urteil vom 25. Juli 2008 - Laut ADAC stammen nur neun Prozent der Feinstaubbelastung an Hauptverkehrsstraßen vom Pkw, der gesamte Straßenverkehr ist für 25 Prozent verantwortlich.
ADAC: Feinstaub Urteil beweist Augenmaß
Von Feinstaub betroffene Anwohner können künftig von ihrer Kommune verlangen, dass zur Reduzierung der Feinstaubbelastung Aktionspläne mit geeigneten Gegenmaßnahmen aufgestellt werden. Das hat heute (25.7.2008) der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Allerdings ergibt sich aus der Richtlinie kein Anspruch des Betroffenen auf bestimmte Maßnahmen oder dahingehend, dass es zu keinerlei Überschreitung der Grenzwerte kommt. Nach Ansicht des ADAC stellt die Entscheidung des EuGH einen praktikablen Weg zur Verringerung der Umweltbelastung dar.
Die örtlichen Behörden müssen bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen das Ziel verfolgen, die Gefahr von Grenzwertüberschreitungen zu verringern. Dies ergibt sich nach Auffassung des EuGH unmittelbar aus der Richtlinie über die Kontrolle der Luftqualität. Damit muss der Behörde überlassen bleiben, unter mehreren möglichen Maßnahmen die am besten geeignete auszuwählen.
Laut ADAC stammen nur neun Prozent der Feinstaubbelastung an Hauptverkehrsstraßen vom Pkw, der gesamte Straßenverkehr ist für 25 Prozent verantwortlich. Den Rest verursachen Industrie und Haushalte oder er wird aus anderen Stadtgebieten bzw. aus dem Umland herangetragen.
Von Feinstaub betroffene Anwohner können künftig von ihrer Kommune verlangen, dass zur Reduzierung der Feinstaubbelastung Aktionspläne mit geeigneten Gegenmaßnahmen aufgestellt werden. Das hat heute (25.7.2008) der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Allerdings ergibt sich aus der Richtlinie kein Anspruch des Betroffenen auf bestimmte Maßnahmen oder dahingehend, dass es zu keinerlei Überschreitung der Grenzwerte kommt. Nach Ansicht des ADAC stellt die Entscheidung des EuGH einen praktikablen Weg zur Verringerung der Umweltbelastung dar.
Die örtlichen Behörden müssen bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen das Ziel verfolgen, die Gefahr von Grenzwertüberschreitungen zu verringern. Dies ergibt sich nach Auffassung des EuGH unmittelbar aus der Richtlinie über die Kontrolle der Luftqualität. Damit muss der Behörde überlassen bleiben, unter mehreren möglichen Maßnahmen die am besten geeignete auszuwählen.
Laut ADAC stammen nur neun Prozent der Feinstaubbelastung an Hauptverkehrsstraßen vom Pkw, der gesamte Straßenverkehr ist für 25 Prozent verantwortlich. Den Rest verursachen Industrie und Haushalte oder er wird aus anderen Stadtgebieten bzw. aus dem Umland herangetragen.
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