Umweltbezogene Steuern
08 Juli, 2008
Einnahmen aus "Umweltsteuern" um 919 Millionen Euro gesunken
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, betrugen die Einnahmen aus "umweltbezogenen Steuern" nach Angaben der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen im Jahr 2007 rund 54,2 Milliarden Euro und damit 919 Millionen Euro (1,7%) weniger als im Vorjahr. Von den umweltbezogenen Steuereinnahmen entfielen 2007 knapp 39 Milliarden Euro auf die Energiesteuer (die frühere Mineralölsteuer). Das waren 2,4% weniger als im Vorjahr. Die Kraftfahrzeugsteuereinnahmen blieben fast unverändert bei 8,9 Milliarden Euro (- 0,4%), während die Stromsteuer um 1,3% auf 6,4 Milliarden Euro stieg.
Ein wichtiger Grund für den Rückgang der Steuereinnahmen zwischen 2006 und 2007 war die Abnahme der versteuerten Mengen an leichtem Heizöl um rund 40% - in erster Linie bedingt durch die vergleichsweise milde Witterung im Jahr 2007. Bei den Kraftstoffen insgesamt (Benzin und Diesel) blieb die versteuerte Menge nahezu gleich (+ 0,5%), wobei die Menge an versteuertem Benzin um 2,9% zurückging, während die des versteuerten Dieselkraftstoffes um 3,6% stieg.
In den versteuerten Mengen an Kraftstoffen spiegeln sich nicht unbedingt entsprechende Entwicklungen des Verbrauchs im Inland oder der Fahrleistungen wider. Insbesondere bei größeren Preisunterschieden zwischen In- und Ausland spielt der Tanktourismus in den grenznahen Gebieten eine nicht unbeträchtliche Rolle. Darüber hinaus ist seit Jahren ein Umstieg auf sparsamere Dieselfahrzeuge festzustellen, so dass nur bedingt Rückschlüsse auf die Fahrleistungen gezogen werden können.
Die Zusammenfassung der drei genannten Steuerarten zu "umweltbezogenen Steuern" folgt einer auf internationaler Ebene gebräuchlichen Abgrenzung, die alle Steuern zusammenfasst, die den Energieverbrauch, die Emissionen, den Verkehr oder schädliche Stoffausbringungen (Pestizide oder Ähnliches) besteuern, unabhängig von den Beweggründen für die Einführung der Steuer oder von der Verwendung der Einnahmen.
Daher umfassen die so abgegrenzten Umweltsteuern zum Beispiel die gesamten Mineralölsteuereinnahmen und nicht nur den Anteil, der sich durch die Gesetze zur ökologischen Steuerreform (Ökosteuer) ergeben hat.
Im Rahmen der ökologischen Steuerreform wurde 1999 die Stromsteuer eingeführt sowie eine schrittweise Erhöhung der Mineralölsteuersätze in den Jahren 1999 bis 2003 realisiert. Die Steuersätze liegen derzeit zum Beispiel für unverbleites und schwefelarmes Benzin bei 65,45 Cent je Liter, für schwefelarmen Dieselkraftstoff bei 47,04 Cent. Die 2005 eingeführte Lastkraftwagen-Maut für die Benutzung der AUTObahnen (Einnahmen im Jahr 2007 rund 3,3 Milliarden Euro) ist nicht in den umweltbezogenen Steuern enthalten.
Zusätzliche Tabellen bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Ein wichtiger Grund für den Rückgang der Steuereinnahmen zwischen 2006 und 2007 war die Abnahme der versteuerten Mengen an leichtem Heizöl um rund 40% - in erster Linie bedingt durch die vergleichsweise milde Witterung im Jahr 2007. Bei den Kraftstoffen insgesamt (Benzin und Diesel) blieb die versteuerte Menge nahezu gleich (+ 0,5%), wobei die Menge an versteuertem Benzin um 2,9% zurückging, während die des versteuerten Dieselkraftstoffes um 3,6% stieg.
In den versteuerten Mengen an Kraftstoffen spiegeln sich nicht unbedingt entsprechende Entwicklungen des Verbrauchs im Inland oder der Fahrleistungen wider. Insbesondere bei größeren Preisunterschieden zwischen In- und Ausland spielt der Tanktourismus in den grenznahen Gebieten eine nicht unbeträchtliche Rolle. Darüber hinaus ist seit Jahren ein Umstieg auf sparsamere Dieselfahrzeuge festzustellen, so dass nur bedingt Rückschlüsse auf die Fahrleistungen gezogen werden können.
Die Zusammenfassung der drei genannten Steuerarten zu "umweltbezogenen Steuern" folgt einer auf internationaler Ebene gebräuchlichen Abgrenzung, die alle Steuern zusammenfasst, die den Energieverbrauch, die Emissionen, den Verkehr oder schädliche Stoffausbringungen (Pestizide oder Ähnliches) besteuern, unabhängig von den Beweggründen für die Einführung der Steuer oder von der Verwendung der Einnahmen.
Daher umfassen die so abgegrenzten Umweltsteuern zum Beispiel die gesamten Mineralölsteuereinnahmen und nicht nur den Anteil, der sich durch die Gesetze zur ökologischen Steuerreform (Ökosteuer) ergeben hat.
Im Rahmen der ökologischen Steuerreform wurde 1999 die Stromsteuer eingeführt sowie eine schrittweise Erhöhung der Mineralölsteuersätze in den Jahren 1999 bis 2003 realisiert. Die Steuersätze liegen derzeit zum Beispiel für unverbleites und schwefelarmes Benzin bei 65,45 Cent je Liter, für schwefelarmen Dieselkraftstoff bei 47,04 Cent. Die 2005 eingeführte Lastkraftwagen-Maut für die Benutzung der AUTObahnen (Einnahmen im Jahr 2007 rund 3,3 Milliarden Euro) ist nicht in den umweltbezogenen Steuern enthalten.
Zusätzliche Tabellen bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.
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