Behörden dürfen bei der Kfz-Zulassung ausstehende Steuern eintr
11 Oktober, 2007
Vor der Zulassung von Kraftfahrzeugen können künftig die zuständigen Behörden der Kommunen ausstehende Gebühren und Auslagen von früheren Autoanmeldungen kassieren. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Donnerstag im Landtag verabschiedet.
Die Kfz-Zulassungsstellen in Sachsen-Anhalt sollen zudem die Kraftfahrzeugsteuer einziehen dürfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird am Freitag im Landtag behandelt. Ende 2006 hatten nach Angaben des Finanzministeriums fast 33 000 Halter ihre Kraftfahrzeugsteuern nicht entrichtet. Dadurch fehlten rund 6,6 Millionen Euro in der Landeskasse.
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