Feinstaub-Streit - Entscheidung am 27.09.2007
26 September, 2007
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet morgen, den 27.09.2007, im Feinstaub-Streit ?ber "Recht auf saubere Luft"
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem an diesem Donnerstag erwarteten Spruch der
Bundesverwaltungsrichter in Leipzig wird nicht nur letztinstanzlich
und grunds?tzlich entschieden, ob die von lebensgef?hrlichen
Feinstaubbelastungen betroffenen B?rger ihr "Recht auf saubere Luft"
bei den Beh?rden einklagen k?nnen. In dem Musterverfahren, das der
Kl?ger mit Unterst?tzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die
Stadt M?nchen angestrengt hat, wird das Gericht auch kl?ren, ob der
Betroffene von der Stadt - unabh?ngig von der Frage, ob und wann die
bayerische Staatsregierung mit Aktionspl?nen eingreift - massive
Beschr?nkungen des Stra?enverkehrs verlangen kann. St?dte und
Gemeinden in ganz Deutschland m?ssen in diesem Fall mit verkehrlichen
Ma?nahmen bis hin zu Vollsperrungen ganzer Stra?enz?ge versuchen,
kurzfristig die andauernde hohe Feinstaub-Belastung ihrer B?rgerinnen
und B?rger einzud?mmen. Sie k?nnten nicht l?nger auf die Landesebene
und die dort erlassenen Aktionspl?ne warten.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat im M?rz diesen Jahres
zun?chst die Revision des M?nchner Kl?gers, der an der dortigen
verkehrsreichen Landshuter Allee lebt, gegen eine Entscheidung des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugelassen. Das bayerische
Gericht hatte dem betroffenen B?rger zuvor das Recht abgesprochen,
von der Landeshauptstadt M?nchen unverz?gliche verkehrsbeschr?nkende
Ma?nahmen auf dem mittleren Ring zu verlangen (AZ: BVerwG 7 B 54.06).
Dieser Spruch wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, das nun
im Revisionsverfahren endg?ltig kl?ren will, ob ein Anspruch auf
Fahrverbote besteht. Auch der Vertreter der Bundesregierung beim
Bundesverwaltungsgericht hatte seinerzeit den Rechtsanspruch des
Kl?gers auf "saubere Luft" best?tigt und gegen?ber dem BVerwG
erkl?rt, dass er ihn auch vor Gericht durchsetzen k?nnen muss.
Im Rahmen eines Pressegespr?chs wollen wir den Urteilsspruch mit
Ihnen diskutieren und erl?utern, welche Konsequenzen die DUH aus ihm
ziehen wird. Dazu laden wir Sie herzlich ein.
Datum: Donnerstag, 27. September 2007, gleich im
Anschluss an die Verhandlung des BVerwG, ab 11:15 Uhr
Ort: Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
Teilnehmer: J?rgen Resch, Bundesgesch?ftsf?hrer der DUH
mit dem an diesem Donnerstag erwarteten Spruch der
Bundesverwaltungsrichter in Leipzig wird nicht nur letztinstanzlich
und grunds?tzlich entschieden, ob die von lebensgef?hrlichen
Feinstaubbelastungen betroffenen B?rger ihr "Recht auf saubere Luft"
bei den Beh?rden einklagen k?nnen. In dem Musterverfahren, das der
Kl?ger mit Unterst?tzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die
Stadt M?nchen angestrengt hat, wird das Gericht auch kl?ren, ob der
Betroffene von der Stadt - unabh?ngig von der Frage, ob und wann die
bayerische Staatsregierung mit Aktionspl?nen eingreift - massive
Beschr?nkungen des Stra?enverkehrs verlangen kann. St?dte und
Gemeinden in ganz Deutschland m?ssen in diesem Fall mit verkehrlichen
Ma?nahmen bis hin zu Vollsperrungen ganzer Stra?enz?ge versuchen,
kurzfristig die andauernde hohe Feinstaub-Belastung ihrer B?rgerinnen
und B?rger einzud?mmen. Sie k?nnten nicht l?nger auf die Landesebene
und die dort erlassenen Aktionspl?ne warten.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat im M?rz diesen Jahres
zun?chst die Revision des M?nchner Kl?gers, der an der dortigen
verkehrsreichen Landshuter Allee lebt, gegen eine Entscheidung des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugelassen. Das bayerische
Gericht hatte dem betroffenen B?rger zuvor das Recht abgesprochen,
von der Landeshauptstadt M?nchen unverz?gliche verkehrsbeschr?nkende
Ma?nahmen auf dem mittleren Ring zu verlangen (AZ: BVerwG 7 B 54.06).
Dieser Spruch wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, das nun
im Revisionsverfahren endg?ltig kl?ren will, ob ein Anspruch auf
Fahrverbote besteht. Auch der Vertreter der Bundesregierung beim
Bundesverwaltungsgericht hatte seinerzeit den Rechtsanspruch des
Kl?gers auf "saubere Luft" best?tigt und gegen?ber dem BVerwG
erkl?rt, dass er ihn auch vor Gericht durchsetzen k?nnen muss.
Im Rahmen eines Pressegespr?chs wollen wir den Urteilsspruch mit
Ihnen diskutieren und erl?utern, welche Konsequenzen die DUH aus ihm
ziehen wird. Dazu laden wir Sie herzlich ein.
Datum: Donnerstag, 27. September 2007, gleich im
Anschluss an die Verhandlung des BVerwG, ab 11:15 Uhr
Ort: Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
Teilnehmer: J?rgen Resch, Bundesgesch?ftsf?hrer der DUH
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.