Kfz-Versicherer begr??en Alkoholverbot f?r Fahranf?nger
01 August, 2007
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begr??t das ab heute, 1. August 2007, geltende absolute Alkoholverbot am Steuer f?r Fahranf?nger w?hrend der Probezeit und f?r junge Fahrer unter 21 Jahren.
Die Kfz-Versicherer erwarten vor allem einen R?ckgang von schweren Unf?llen mit Toten und Schwerverletzten.
Im Jahr 2005 waren junge Fahrer im Alter zwischen 18 bis 21 Jahren an rund 15 Prozent der Unf?lle mit Personensch?den beteiligt. Allerdings sei die Zahl der Unf?lle mit Personensch?den in der Altersgruppe der 21- bis 25-j?hrigen mit fast 18 Prozent noch h?her. Deshalb m?sse das Unfallgeschehen weiter beobachtet und dar?ber nachgedacht werden, ob nicht auch die Gruppe der bis 25-j?hrigen Fahrer mit einbezogen werden sollte, sagte Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der GDV-Versicherer.
Der GDV weist darauf hin, dass die Kfz-Haftpflichtversicherer bei einem alkoholbedingten Verkehrsunfall generell ? also nicht nur bei Fahranf?ngern ? bis zu 5000 Euro Regress vom Unfallverursacher nehmen k?nnen. Wer unter Alkoholeinfluss Auto f?hrt, riskiert au?erdem den Versicherungsschutz seiner Kaskoversicherung. Handelt der Autofahrer dabei grob fahrl?ssig, braucht die Versicherung bei einem Unfall nicht f?r den Schaden aufkommen.
Im Jahr 2005 waren junge Fahrer im Alter zwischen 18 bis 21 Jahren an rund 15 Prozent der Unf?lle mit Personensch?den beteiligt. Allerdings sei die Zahl der Unf?lle mit Personensch?den in der Altersgruppe der 21- bis 25-j?hrigen mit fast 18 Prozent noch h?her. Deshalb m?sse das Unfallgeschehen weiter beobachtet und dar?ber nachgedacht werden, ob nicht auch die Gruppe der bis 25-j?hrigen Fahrer mit einbezogen werden sollte, sagte Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der GDV-Versicherer.
Der GDV weist darauf hin, dass die Kfz-Haftpflichtversicherer bei einem alkoholbedingten Verkehrsunfall generell ? also nicht nur bei Fahranf?ngern ? bis zu 5000 Euro Regress vom Unfallverursacher nehmen k?nnen. Wer unter Alkoholeinfluss Auto f?hrt, riskiert au?erdem den Versicherungsschutz seiner Kaskoversicherung. Handelt der Autofahrer dabei grob fahrl?ssig, braucht die Versicherung bei einem Unfall nicht f?r den Schaden aufkommen.
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