Voraussetzungen für fahrerlose Kraftfahrzeuge in Parkhäusern
19 Oktober, 2022
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat sich mit den Anforderungen von autonom fahrenden Kraftfahrzeugen in Parkhäusern beschäftigt.
Die Genehmigungsvoraussetzungen für die autonome Fahrfunktion „Automated Valet Parking“ (AVP) ist die weltweit erste autonome Parkfunktion die das fahrerlose Fahren und Parken in Parkhäusern zulässt.
Der technische AVP-Anforderungskatalog ist der erste technische Anforderungskatalog für die nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen.
Auf Grundlage dieses und der nationalen Gesetzgebung im Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit der Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen (AFGBV) erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt bei Vorliegen aller Voraussetzungen zukünftig Genehmigungen für die autonome Fahrfunktion „Automated Valet Parking (AVP)“.
Den nationalen Rechtsrahmen hatte das BMDV mit dem am 28. Juli 2021 in Kraft getretenen „Gesetz zum autonomen Fahren“, für den Betrieb fahrerloser Kraftfahrzeuge geschaffen. ampnet/aum
Der technische AVP-Anforderungskatalog ist der erste technische Anforderungskatalog für die nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen.
Auf Grundlage dieses und der nationalen Gesetzgebung im Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit der Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen (AFGBV) erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt bei Vorliegen aller Voraussetzungen zukünftig Genehmigungen für die autonome Fahrfunktion „Automated Valet Parking (AVP)“.
Den nationalen Rechtsrahmen hatte das BMDV mit dem am 28. Juli 2021 in Kraft getretenen „Gesetz zum autonomen Fahren“, für den Betrieb fahrerloser Kraftfahrzeuge geschaffen. ampnet/aum
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