Rettungsgassenverweigerer, Falschparker, Temposünder
24 Juni, 2022
Ganz offensichtlich ist der Gesetzgeber der Meinung, dass zu viele Kraftfahrer noch nicht verstanden haben,
wie wichtig eine Rettungsgasse im Ernstfall ist, oder dies schlicht ignorieren. Diesen Verkehrsteilnehmern drohen eine Strafe von 200 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Geht mit dem unterlassenen Bilden einer Rettungsgasse eine Behinderung einher, erhöht sich die Geldbuße zusätzlich zu den zwei Punkten und dem einmonatigen Fahrverbot auf 240 Euro. Und im Falle einer Gefährdung durch einen Autofahrer, der eine Rettungsgasse stört, steigt die Buße auf 280 Euro plus zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Kommt es durch das Nichtbilden der Rettungsgasse zu einer Sachbeschädigung, sind 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig.
Wer eine Rettungsgasse unberechtigt befährt, wird ebenfalls mit einem Monat Fahrverbot, zwei Punkten in Flensburg und 240 Euro Strafe belegt. Auch bei diesem Delikt erhöht sich das Bußgeld sukzessive auf 280 Euro mit Behinderung, 300 Euro mit Gefährdung und 320 Euro mit Sachbeschädigung. Diese recht drastischen Strafen trägt dem Umstand Rechnung, dass nur eine funktionierende Rettungsgasse ermöglicht, verletzte Personen ohne unnötige Verzögerungen zu versorgen. Denn für diese Menschen kann jede Minute zählen.
Ein erhebliches Behinderungs- und Gefährdungspotenzial geht nach Auffassung des Gesetzgebers ebenso von Kraftfahrern aus, die Geh- und Radwege zuparken. Wer auf einem Geh- oder Radweg behindernd oder gefährdend sein Fahrzeug abstellt und so zum Beispiel einen Fußgänger dazu zwingt, auf die Straße auszuweichen, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro rechnen, wenn er erwischt wird. Kommt es dadurch zu einer Sachbeschädigung, kostet das 100 Euro. In all diesen Fällen kommt noch ein Punkt in Flensburg hinzu. Und wenn man unberechtigt einen Schwerbehinderten-Parkplatz benutzt, muss man für das „Parkticket“ 55 Euro bezahlen.
Zu den meistregistrierten Ordnungswidrigkeiten im Verkehr und zu den häufigsten Unfallursachen zählen Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Entsprechend verschärft wurden die Strafen dafür im neuen Bußgeldkatalog. Grundsätzlich gilt: Je schneller, desto teurer. ampnet/aum
Wer eine Rettungsgasse unberechtigt befährt, wird ebenfalls mit einem Monat Fahrverbot, zwei Punkten in Flensburg und 240 Euro Strafe belegt. Auch bei diesem Delikt erhöht sich das Bußgeld sukzessive auf 280 Euro mit Behinderung, 300 Euro mit Gefährdung und 320 Euro mit Sachbeschädigung. Diese recht drastischen Strafen trägt dem Umstand Rechnung, dass nur eine funktionierende Rettungsgasse ermöglicht, verletzte Personen ohne unnötige Verzögerungen zu versorgen. Denn für diese Menschen kann jede Minute zählen.
Ein erhebliches Behinderungs- und Gefährdungspotenzial geht nach Auffassung des Gesetzgebers ebenso von Kraftfahrern aus, die Geh- und Radwege zuparken. Wer auf einem Geh- oder Radweg behindernd oder gefährdend sein Fahrzeug abstellt und so zum Beispiel einen Fußgänger dazu zwingt, auf die Straße auszuweichen, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro rechnen, wenn er erwischt wird. Kommt es dadurch zu einer Sachbeschädigung, kostet das 100 Euro. In all diesen Fällen kommt noch ein Punkt in Flensburg hinzu. Und wenn man unberechtigt einen Schwerbehinderten-Parkplatz benutzt, muss man für das „Parkticket“ 55 Euro bezahlen.
Zu den meistregistrierten Ordnungswidrigkeiten im Verkehr und zu den häufigsten Unfallursachen zählen Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Entsprechend verschärft wurden die Strafen dafür im neuen Bußgeldkatalog. Grundsätzlich gilt: Je schneller, desto teurer. ampnet/aum
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