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Anforderung an Notbremsassistenten für Lastwagen und Busse

23 Mai, 2022

Eine Expertengruppe der Vereinten Nationen hat sich auf neue Standards für Notbremsassitenten in Lastwagen und Bussen verständigt. So müssen die Systeme künftig nicht nur rascher reagieren, sondern auch Fußgänger


erkennen und können nicht mehr dauerhaft manuell abgeschaltet werden.

Deutschland ist durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in dem UN-Gremium vertreten.

Die neuen Systemanforderungen schreiben unter anderem vor, dass ein Lkw auch bei voller Fahrt (bis zu 90 km/h) nur noch mit höchstens 42 km/h auf ein Hindernis auffahren darf. Darüber hinaus müssen die Assistenzsysteme erstmals auch auf Fußgänger reagieren und in typischen Situationen Unfälle bei bis zu 20 km/h Fahrgeschwindigkeit vermeiden.

Der bisherige Anwendungsbereich des Notbremsassistenten in Nutzfahrzeugen wird von der Autobahn auf den städtischen Verkehr erweitert.

Außerdem wurde die Regelung so umgestellt, dass sie auch viel robustere und in realistischen Situationen arbeitende Systeme fordert – nicht nur auf dem Testgelände.
Die Optimierung der Fahrzeuge auf spezifische Testfälle hin ist damit nicht mehr möglich. Sie erlaubt im Gegensatz zu vorherigen Nachbesserungen starke automatische Bremsungen auch dann, wenn der Fahrer noch nicht vorher durch ein entsprechendes Signal gewarnt wurde.

Die Änderungen gelten für neu entwickelte Fahrzeuge ab September 2025, drei Jahre später dann für alle Neufahrzeuge. ampnet/aum

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