Privat genutzte Dienstwagen mit E-Antrieb werden geringer versteuert
23 November, 2018
Nach heutiger Entscheidung des Bundesrats werden Dienstwagen mit Elektroantrieb in Zukunft steuerlich mehr begünstigt.
Für vollelektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride, die vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 gekauft oder geleast werden, gilt nur noch die Hälfte des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage.
Bisher musste bei privat genutzten Dienstwagen ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Pro Kilometer Arbeitsweg waren es zusätzlich 0,3 Prozent Steuerlast. ampnet/deg
Bisher musste bei privat genutzten Dienstwagen ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Pro Kilometer Arbeitsweg waren es zusätzlich 0,3 Prozent Steuerlast. ampnet/deg
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