Aktuelle News
 


Neue Gesetzesverordnung: Dieselrussfilter bei LKW und Bussen

14 Mai, 2007

Tiefensee: Deutschlands Nutzfahrzeuge werden sauberer.
30. Verordnung zur ?nderung der Stra?enverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Der Bundesrat hat heute der von Bundesminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Verordnung f?r Dieselru?filter bei schweren Lkw und Bussen zugestimmt. In der Verordnung, die noch in diesem Monat in Kraft treten soll, werden die technischen Anforderungen an Partikelminderungssysteme festgelegt. Sie schlie?t an die seit Februar 2006 f?r die Aus- bzw. Nachr?stung von Diesel-Personenkraftwagen geltenden Vorschriften an.


Dazu erkl?rte Bundesverkehrsminister Tiefensee: "K?nftig k?nnen Lkw mit Ru?filtern nachger?stet werden. Damit wird der Lkw-Verkehr auf unseren Stra?en umweltfreundlicher. Das ist ein guter Beitrag, um die Belastung mit gesundheitsgef?hrdenden Feinst?uben zu mindern."

Die Verordnung enth?lt die Definition von Partikelminderungsklassen (PMK) und die Festlegung von technischen Mindestanforderungen, die Diesel-Nutzfahrzeuge/ mobile Maschinen sowie die f?r die Nachr?stung dieser Kraftfahrzeuge entwickelten Partikelminderungssysteme (z.B.
Dieselpartikelfilter) einhalten m?ssen. Dazu geh?ren Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit und die Reinigungswirkung der eingesetzten Systeme. Zudem werden auf Euro-1-Kraftfahrzeuge abgestimmte Nachr?stungsanforderungen vorgegeben.

Gleichzeitig werden die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, auf die in anderen Gesetzen oder Verordnungen bei der Gew?hrung von Benutzervorteilen wie Ausnahmen von Fahrverboten in bestimmten Zonen (Kennzeichnungsverordnung) oder bei der Mauth?henverordnung Bezug genommen werden kann.

Die Verordnung ist gemeinsam vom Bundesministerium f?r Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium f?r Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu erlassen; angestrebter Inkraftsetzungstermin:
Ende Mai 2007.
pressrelations.de

zurück zu den News       News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Unsere Highlights