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Roller-, Moped-, Mofaversicherung: Neues Versicherungskennzeich

03 Februar, 2017

Denken Sie rechtzeitig an Ihre Roller, Moped- und Mofaversicherung für das Versicherungsjahr 2017/ 2018. Wenn


Sie ohne dem neuen schwarzen Kennzeichen unterwegs sind, machen Sie sich nicht nur strafbar, sondern Sie haben auch keinen Haftpflichtversicherungsschutz.

Zeitraum des Versicherungsschutz:
Der Versicherungszeitraum ist vom 01. März 2017 bis zum 28. Februar 2018.

Diese Kleinkrafträder müssen ein Versicherungskennzeichen führen:
- Roller, Moped und Mofa
mit einem Hubraum von max. 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h

- Trikes, Quads und Segways
mit einem Hubraum von max. 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h

- Elektro-Roller mit Betriebserlaubnis

- 4rädrige Leichtkraftfahrzeuge
bis maximal 350 kg Leermasse und einer
Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h

Tipps und Infos zur Roller-, Moped- und Mofaversicherung:
SPAR-TIPP - Kostenloser Versicherungsrechner
Wissenswertes zum Mofa- und Rollerführerschein
ub/dom

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