Autogasfahrzeuge: Steuervorteil für Autogas soll ab 2019 gestri
31 Januar, 2017
Autogasfahrzeuge in Deutschland: Gegen die Pläne, den Steuervorteil für Autogas ab 2019 zu streichen, wehrt sich der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).
Der Verband erinnert die Bundesregierung heute daran, dass die Fortsetzung der steuerlichen Begünstigung von Autogas über 2018 hinaus im Koalitionsvertrag verankert sei. Ein Abrücken von diesem Beschluss sei angesichts des positiven umwelt- und klimapolitischen Beitrags des Alternativkraftstoffs nicht nachvollziehbar, meint der DVFG.
Auf den jetzt bekannt gewordenen Entwurf des Energiesteuergesetzes, nach dem die steuerliche Begünstigung für Autogas ab 2019 gestrichen werden soll, reagiert Rainer Scharr, Vorsitzender des DVFG: "Die rund 480.000 Autogas-Nutzer haben darauf vertraut, dass die mehrfach bekundete politische Absicht zur Verlängerung des Steuervorteils für Autogas in die Tat umgesetzt wird." Bis heute hätten Verbraucher wie Energieversorger über 1,5 Milliarden Euro in Fahrzeuge und Infrastruktur investiert. Der umwelt- und klimapolitische Beitrag, den der Alternativkraftstoff leiste, sei eindrucksvoll belegt, so Scharr. Autogasfahrzeuge seien beim Stickoxid-Ausstoß Dieselfahrzeugen und bei den Feinstaubemissionen Benzinern gegenüber drastisch überlegen. Zudem leiste Autogas im Vergleich zu konventionellen Kraftstoffen einen substanziellen Beitrag zur Vermeidung von CO2.
Scharr appellierte an die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag verabredeten Kurs zu halten und den Steuervorteil für Autogas über 2018 hinaus zu verlängern. Mit 7.000 Tankstellen in Deutschland stehe für Autogasfahrzeuge eine Infrastruktur zur Verfügung, wie sie kein anderer alternativer Kraftstoff vorweisen könne. Die Entscheidung zugunsten einer Verlängerung des Steuervorteils für Autogas sei auch ein starkes Signal dafür, diese Infrastruktur zu schützen.
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt. ampnet/Sm
Auf den jetzt bekannt gewordenen Entwurf des Energiesteuergesetzes, nach dem die steuerliche Begünstigung für Autogas ab 2019 gestrichen werden soll, reagiert Rainer Scharr, Vorsitzender des DVFG: "Die rund 480.000 Autogas-Nutzer haben darauf vertraut, dass die mehrfach bekundete politische Absicht zur Verlängerung des Steuervorteils für Autogas in die Tat umgesetzt wird." Bis heute hätten Verbraucher wie Energieversorger über 1,5 Milliarden Euro in Fahrzeuge und Infrastruktur investiert. Der umwelt- und klimapolitische Beitrag, den der Alternativkraftstoff leiste, sei eindrucksvoll belegt, so Scharr. Autogasfahrzeuge seien beim Stickoxid-Ausstoß Dieselfahrzeugen und bei den Feinstaubemissionen Benzinern gegenüber drastisch überlegen. Zudem leiste Autogas im Vergleich zu konventionellen Kraftstoffen einen substanziellen Beitrag zur Vermeidung von CO2.
Scharr appellierte an die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag verabredeten Kurs zu halten und den Steuervorteil für Autogas über 2018 hinaus zu verlängern. Mit 7.000 Tankstellen in Deutschland stehe für Autogasfahrzeuge eine Infrastruktur zur Verfügung, wie sie kein anderer alternativer Kraftstoff vorweisen könne. Die Entscheidung zugunsten einer Verlängerung des Steuervorteils für Autogas sei auch ein starkes Signal dafür, diese Infrastruktur zu schützen.
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt. ampnet/Sm
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