Ausnahmeregelung für E-Transporter
31 Dezember, 2014
Mit einer neuen Regelung will die Bundesregierung der E-Mobilität weiter auf die Sprünge helfen: Um die Verbreitung von Elektro-Kleintransportern zu fördern, dürfen diese Fahrzeuge ab sofort bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von
4,25 Tonnen mit einem Pkw Führerschein der Klasse B gefahren werden. Bisher war bei 3,5 Tonnen Schluss.
Das Gewicht der Batterie wird jetzt aber bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen nicht mehr berücksichtigt.
Diese Ausnahme-Verordnung hat jetzt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlassen. "Künftig fährt nicht mehr alleine das Gewicht der Batterie dazu, dass eine Lkw-Fahrerlaubnis erworben werden muss. Für Handwerksbetriebe, Paket- und Zustelldienste, wird es damit attraktiver, sich Elektro-Kleintransporter anzuschaffen," glaubt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. mid/rhu
Das Gewicht der Batterie wird jetzt aber bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen nicht mehr berücksichtigt.
Diese Ausnahme-Verordnung hat jetzt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlassen. "Künftig fährt nicht mehr alleine das Gewicht der Batterie dazu, dass eine Lkw-Fahrerlaubnis erworben werden muss. Für Handwerksbetriebe, Paket- und Zustelldienste, wird es damit attraktiver, sich Elektro-Kleintransporter anzuschaffen," glaubt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. mid/rhu
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