Aktuelle News
 


Fahrzeugummeldung sofort nach Umzug

30 April, 2013

Die Fahrzeugummeldung nach einem Umzug muss laut Paragraph 13 der Fahrzeugszulassungsordnung unverzüglich und "ohne schuldhaftes Zögern" erfolgen. Dabei zeigen sich


laut der Zeitschrift "Auto Test" viele Behörden verständnisvoll, wenn einige Wochen bis zur Ummeldung vergehen. Teilt der Halter die neue Adresse nach dem Wohnungswechsel aber mehrere Monate lang nicht mit, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und es droht ein Bußgeld. Bei einer Polizeikontrolle sind dann 15 Euro fällig.

Außerdem verständigen die Ordnungshüter in diesem Fall die Zulassungsbehörde, die den Halter dann schriftlich zur Fahrzeugummeldung auffordert. ts/mid

zurück zu den News       News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Unsere Highlights