LKW-Maut - Gebühren künftig auch auf vier- und mehrspurige Bund
01 August, 2012
Ab 01.08.2012 wird in Deutschland die Lkw-Maut auf vier- und mehrspurige Bundesstraßen ausgedehnt. Danach gilt die Mautpflicht neben den Bundesautobahnen auch auf zusätzlich 84 Streckenabschnitten (insges. 1135 km Bundesstraßen). Es werden jährliche zusätzliche Ein-
nahmen in Höhe von voraussichtlich 100 Millionen Euro erwartet. Sie dienen der Verstärkung der Verkehrsinvestitionen.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer:
"Die zusätzlichen Mittel fließen zweckgebunden in den Ausbau und den Erhalt der Straßeninfrastruktur. Damit stärken wir unseren "Finanzierungskreislauf Straße". Wir haben einen klaren Nutzen in Form besserer, modernerer und lärmärmerer Straßen. Dies ist ein wichtiger Wettbewerbsvorteil für den Standort Deutschland."
Kriterien für die Auswahl der Bundesstraßenabschnitte: Der Bund ist Träger der Baulast, die Bundesstraße ist vier- oder mehrspurig, die Fahrbahnen sind durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen durchgehend getrennt, die Mindestlänge beträgt 4 Kilometer, die Strecke ist unmittelbar an eine Bundesautobahn angebunden und keine Ortsdurchfahrt.
Maut-Ausweichverkehre werden vermieden, weil es sich bei den mautpflichtigen Bundesstraßen um Zubringerstrecken zu ohnehin mautpflichtigen Bundesautobahnen handelt. Die Mautsätze sind die gleichen wie auf Bundesautobahnen. Die Einhaltung der Mautpflicht auf Bundesstraßen wird durch das Bundesamt für Güterverkehr mobil kontrolliert, u.a. durch neue portable Geräte, die beispielsweise auf Brücken aufgestellt werden.
Ramsauer:
"Mautprellerei ist kein Kavaliersdelikt. Mit den neuen Geräten schließen wir die Hintertürchen. Die Kontrollen werden noch unvorhersehbarer und effizienter."
Die neuen Strecken wurden von Toll Collect per Mobilfunk auf die "On-Board Units" der Lkw übertragen. Die Erhebung erfolgt wie auf Bundesautobahnen über Satellit. Zudem wurden die Strecken in das Interneteinbuchungssystem sowie die rund 3.500 Mautstellen-Terminals eingespeist. www.bmvbs.de Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer:
"Die zusätzlichen Mittel fließen zweckgebunden in den Ausbau und den Erhalt der Straßeninfrastruktur. Damit stärken wir unseren "Finanzierungskreislauf Straße". Wir haben einen klaren Nutzen in Form besserer, modernerer und lärmärmerer Straßen. Dies ist ein wichtiger Wettbewerbsvorteil für den Standort Deutschland."
Kriterien für die Auswahl der Bundesstraßenabschnitte: Der Bund ist Träger der Baulast, die Bundesstraße ist vier- oder mehrspurig, die Fahrbahnen sind durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen durchgehend getrennt, die Mindestlänge beträgt 4 Kilometer, die Strecke ist unmittelbar an eine Bundesautobahn angebunden und keine Ortsdurchfahrt.
Maut-Ausweichverkehre werden vermieden, weil es sich bei den mautpflichtigen Bundesstraßen um Zubringerstrecken zu ohnehin mautpflichtigen Bundesautobahnen handelt. Die Mautsätze sind die gleichen wie auf Bundesautobahnen. Die Einhaltung der Mautpflicht auf Bundesstraßen wird durch das Bundesamt für Güterverkehr mobil kontrolliert, u.a. durch neue portable Geräte, die beispielsweise auf Brücken aufgestellt werden.
Ramsauer:
"Mautprellerei ist kein Kavaliersdelikt. Mit den neuen Geräten schließen wir die Hintertürchen. Die Kontrollen werden noch unvorhersehbarer und effizienter."
Die neuen Strecken wurden von Toll Collect per Mobilfunk auf die "On-Board Units" der Lkw übertragen. Die Erhebung erfolgt wie auf Bundesautobahnen über Satellit. Zudem wurden die Strecken in das Interneteinbuchungssystem sowie die rund 3.500 Mautstellen-Terminals eingespeist. www.bmvbs.de Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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