Umstecknummernschild: Zurich Versicherung bringt speziellen Tar
22 Juni, 2012
Die Zurich Versicherung bringt pünktlich zur Einführung des Wechselkennzeichens am 1. Juli 2012 einen speziellen Tarif für das neue Umstecknummernschild auf den Markt.
Kunden, die ihre Fahrzeuge bei Zurich absichern, erhalten je nach Fahrzeugart und Versicherungsumfang einen Beitragsnachlass und profitieren damit von günstigeren Prämien. Beide Wechselfahrzeuge erhalten bei Zurich einen eigenständigen Versicherungsvertrag, denn nur so können die individuellen Kundenwünsche zum Versicherungsumfang und die Risikosituation des einzelnen Fahrzeugs berücksichtigt werden. Der neue Tarif gilt für privat genutzte Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Oldtimer mit H-Kennzeichen.
Das Wechselkennzeichen ermöglicht es Fahrzeughaltern mit zwei Fahrzeugen einer Klasse (z.B. Pkw/Wohnmobil oder Kraftrad/Kraftrad) und nur einem Kfz Kennzeichen wechselweise unterwegs zu sein. Dabei werden beide Fahrzeuge mit einem "Stamm"-kennzeichen ausgestattet; jedoch nur eines kann im öffentlichen Verkehrsraum mit dem vollständigen Kennzeichen versehen geführt werden. Ohne vollständiges Kennzeichen besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung, vorausgesetzt das Fahrzeug steht auf einem umfriedeten Abstellplatz oder in einem Einstellraum.
Beiden Fahrzeugen wird das gleiche Grundkennzeichen zugeteilt. Zusätzlich wird am jeweiligen Fahrzeug ein kleinerer Kennzeichenteil mit einer Unterscheidungsziffer fest angebracht. Der größere Kennzeichenteil, der für beide Fahrzeuge gilt, wechselt auf das jeweils in Betrieb befindliche Fahrzeug. Ein einfaches Stecksystem garantiert den schnellen Wechsel von Fahrzeug zu Fahrzeug.
Vor Beginn der Fahrt bzw. vor dem Abstellen des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum, muss der Wechselteil am entsprechenden Fahrzeug fest angebracht werden. Wer dies vergisst, muss mit Bußgeldern von bis zu 50 Euro rechnen. Auch der Versicherungsschutz kann dann im Einzelfall gefährdet sein. zurich.de
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Das Wechselkennzeichen ermöglicht es Fahrzeughaltern mit zwei Fahrzeugen einer Klasse (z.B. Pkw/Wohnmobil oder Kraftrad/Kraftrad) und nur einem Kfz Kennzeichen wechselweise unterwegs zu sein. Dabei werden beide Fahrzeuge mit einem "Stamm"-kennzeichen ausgestattet; jedoch nur eines kann im öffentlichen Verkehrsraum mit dem vollständigen Kennzeichen versehen geführt werden. Ohne vollständiges Kennzeichen besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung, vorausgesetzt das Fahrzeug steht auf einem umfriedeten Abstellplatz oder in einem Einstellraum.
Beiden Fahrzeugen wird das gleiche Grundkennzeichen zugeteilt. Zusätzlich wird am jeweiligen Fahrzeug ein kleinerer Kennzeichenteil mit einer Unterscheidungsziffer fest angebracht. Der größere Kennzeichenteil, der für beide Fahrzeuge gilt, wechselt auf das jeweils in Betrieb befindliche Fahrzeug. Ein einfaches Stecksystem garantiert den schnellen Wechsel von Fahrzeug zu Fahrzeug.
Vor Beginn der Fahrt bzw. vor dem Abstellen des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum, muss der Wechselteil am entsprechenden Fahrzeug fest angebracht werden. Wer dies vergisst, muss mit Bußgeldern von bis zu 50 Euro rechnen. Auch der Versicherungsschutz kann dann im Einzelfall gefährdet sein. zurich.de
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