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Hauptuntersuchung - Mögliche HU Strafgebühr

29 März, 2012

Der Bundesrat könnte am 30. März 2012 einem so genannten erweiterten Prüfumfang für verspätet zur Hauptuntersuchung (HU) vorgeführte Fahrzeuge zustimmen. Der Gesetzesentwurf sieht folgendes vor:


bei Überschreitung des Hauptuntersuchungstermins um mehr als zwei Monate eine "Ergänzungsuntersuchung" mit 20 Prozent höheren Kosten, da dann besonders gründlich geprüft werden müsse. Der ADAC kritisiert diesen Vorschlag als ungerechtfertigte Strafgebühr für Autofahrer.

Für einen erweiterten Prüfumfang, genauso wie für die bisherige Rückdatierung der Plakette, gibt es nach Ansicht des Automobilclubs keine technische oder statistische Begründung. Grundsätzlich müssen alle Fahrzeuge, egal wann sie zur Hauptuntersuchung gefahren werden, sorgfältig und sachgerecht geprüft werden. Eine neue Strafgebühr für die verspätete Hauptuntersuchung komme einem reinen Abkassieren des Autofahrers gleich. Die Strafen, die der Bußgeldkatalog bei solchen Verspätungen schon heute vorsieht, sind aus Sicht des ADAC Sanktion genug.
Weiterhin kritisiert der Automobilclub, dass sich Prüforganisationen offensichtlich als Vollstrecker und Nutznießer bei Ordnungswidrigkeiten betätigen sollen. Der Staat könne solche Aufgaben nicht an Prüforganisationen auslagern. auto-medienportal.net/jri

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