Dritte Förderrunde für Partikelfilternachrüstung gestartet
05 März, 2012
Erneut 330 Euro vom Staat bekommen Besitzer von Dieselfahrzeugen, wenn sie einen Partikelfilter nachrüsten.
Die Eckdaten der dritten Förderrunde:
Antragsformulare dazu können auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA (www.bafa.de), heruntergeladen werden. Der dritte Fördertopf für Filternachrüstungen reicht für circa 90.000 Fahrzeuge. Nach Ansicht von TÜV SÜD ein Anreiz, den alten Selbstzünder für die Umweltzonen zu mobilisieren.
Steigende Dieselpreise, im Vergleich zu aktuellen Modellen hoher Verbrauch, hohe Steuern – wer seinen alten Diesel für die Umweltzonen rüsten möchte, sollte jedoch vorher rechnen. Denn aktuelle Dieselpreise machen den größten Vorteil des Selbstzünders schnell wett. Vor allem die Umrüstung von Rot auf Gelb taugt wenig, weil es schon jetzt vielerorts heißt: Einfahrt in die Umweltzone nur mit grüner Plakette. Die Umrüstung auf Grün kann sich dementsprechend lohnen – auch für den möglichen Wiederverkauf. In den beiden ersten Förderrunden 2009/2010 haben mehr als 230.000 Dieselfahrer den Zuschuss in Anspruch genommen. Der neue Fördertopf für Umbauten im Zeitraum zwischen Januar und Dezember 2012 reicht für circa 90.000 Umrüstungen. Dazu Philip Puls von TÜV SÜD: "Wer jetzt über die staatlich geförderte Nachrüstung nachdenkt, sollte die Kosten einmal genau unter die Lupe nehmen", so Puls.
Die Eckdaten der dritten Förderrunde: Einmalig bezuschusst wird die Nachrüstung eines Dieselfahrzeugs mit einem Partikelfilter mit 330 Euro. Das Fahrzeug muss vor dem 1. Januar 2007 erstmalig zugelassen worden sein. Die Einmalzahlung erhalten auch Besitzer leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wie beispielsweise von Wohnmobilen (Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009). Der Zuschuss gilt nur für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2012 nachgerüstet werden. Dazu muss eine entsprechende Bescheinigung der Fachwerkstatt vorgelegt werden. Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin, dass Nachrüstungen vor dem 1. Januar 2012 nicht bezuschusst werden. Die Förderanträge werden der Reihe nach bearbeitet. Wer zu spät beantragt oder wichtige Nachweise nicht pünktlich liefern kann, läuft Gefahr, dass der Topf bereits leer ist. Anträge können ab Februar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Antragsberechtigt ist der Halter zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Antragsformular und weitere Informationen unter www.bafa.de. www.tuev-sued.de
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Steigende Dieselpreise, im Vergleich zu aktuellen Modellen hoher Verbrauch, hohe Steuern – wer seinen alten Diesel für die Umweltzonen rüsten möchte, sollte jedoch vorher rechnen. Denn aktuelle Dieselpreise machen den größten Vorteil des Selbstzünders schnell wett. Vor allem die Umrüstung von Rot auf Gelb taugt wenig, weil es schon jetzt vielerorts heißt: Einfahrt in die Umweltzone nur mit grüner Plakette. Die Umrüstung auf Grün kann sich dementsprechend lohnen – auch für den möglichen Wiederverkauf. In den beiden ersten Förderrunden 2009/2010 haben mehr als 230.000 Dieselfahrer den Zuschuss in Anspruch genommen. Der neue Fördertopf für Umbauten im Zeitraum zwischen Januar und Dezember 2012 reicht für circa 90.000 Umrüstungen. Dazu Philip Puls von TÜV SÜD: "Wer jetzt über die staatlich geförderte Nachrüstung nachdenkt, sollte die Kosten einmal genau unter die Lupe nehmen", so Puls.
Die Eckdaten der dritten Förderrunde: Einmalig bezuschusst wird die Nachrüstung eines Dieselfahrzeugs mit einem Partikelfilter mit 330 Euro. Das Fahrzeug muss vor dem 1. Januar 2007 erstmalig zugelassen worden sein. Die Einmalzahlung erhalten auch Besitzer leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wie beispielsweise von Wohnmobilen (Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009). Der Zuschuss gilt nur für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2012 nachgerüstet werden. Dazu muss eine entsprechende Bescheinigung der Fachwerkstatt vorgelegt werden. Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin, dass Nachrüstungen vor dem 1. Januar 2012 nicht bezuschusst werden. Die Förderanträge werden der Reihe nach bearbeitet. Wer zu spät beantragt oder wichtige Nachweise nicht pünktlich liefern kann, läuft Gefahr, dass der Topf bereits leer ist. Anträge können ab Februar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Antragsberechtigt ist der Halter zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Antragsformular und weitere Informationen unter www.bafa.de. www.tuev-sued.de
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