Dekra: Aush?ndigung Feinstaubplakette ja oder nein?
25 Februar, 2007
Dekra gibt Feinstaub-Plaketten f?r Autofahrer und Fuhrparks aus.
Die Dekra gibt ab sofort an allen Pr?fstationen Feinstaubplaketten an Autofahrer und Fuhrparks aus. Ob ein Fahrzeug eine Feinstaub-Plakette erh?lt, k?nnen Fahrzeughalter durch einen Online-Plaketten-Check im Internet auf www.dekra.de anhand der Fahrzeugpapiere rasch feststellen.
Die neue Kennzeichnungs-Verordnung tritt am 1. M?rz 2007 in kraft. Das Ausweisen von Umweltzonen wird voraussichtlich noch bis Mitte 2007 dauern, somit sei keine Eile geboten, noch vor dem 1. M?rz die Plakette zu beschaffen, erkl?rte die Pr?forganisation.
Die Plakette wird von allen Fahrzeugen ben?tigt, die in einmalig oder regelm??ig Umweltzonen einfahren m?chten. Dies gilt nicht nur f?r den Durchgangsverkehr, sondern auch f?r Anwohner in Umweltzonen. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge ben?tigen die Plakette, um Umweltzonen befahren zu d?rfen. Nach Sch?tzungen sind rund sechs bis sieben Millionen Pkw von Fahrverboten betroffen.
Die neue Verordnung gilt f?r alle Auto, Lastwagen und Busse, unabh?ngig davon, ob sie einen Otto-, Diesel-, Gas- oder Elektromotor besitzen. Ausgenommen von den Regelungen zu Fahrverboten und Feinstaubplaketten sind lediglich zwei- und dreir?drige Kraftfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mobile Maschinen und Ger?te, sowie Fahrzeuge von Schwerbehinderten, Krankenwagen, Fahrzeuge von ?rzten, Feuerwehr und Polizei. (autorep. ar/nic)
www.dekra.de
Die Plakette wird von allen Fahrzeugen ben?tigt, die in einmalig oder regelm??ig Umweltzonen einfahren m?chten. Dies gilt nicht nur f?r den Durchgangsverkehr, sondern auch f?r Anwohner in Umweltzonen. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge ben?tigen die Plakette, um Umweltzonen befahren zu d?rfen. Nach Sch?tzungen sind rund sechs bis sieben Millionen Pkw von Fahrverboten betroffen.
Die neue Verordnung gilt f?r alle Auto, Lastwagen und Busse, unabh?ngig davon, ob sie einen Otto-, Diesel-, Gas- oder Elektromotor besitzen. Ausgenommen von den Regelungen zu Fahrverboten und Feinstaubplaketten sind lediglich zwei- und dreir?drige Kraftfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mobile Maschinen und Ger?te, sowie Fahrzeuge von Schwerbehinderten, Krankenwagen, Fahrzeuge von ?rzten, Feuerwehr und Polizei. (autorep. ar/nic)
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