Kfz-Zulassungen werden ab 01. M?rz 2007 vereinfacht
21 Februar, 2007
Service: Ab 1. M?rz 2007 werden Zulassungen von Fahrzeugen vereinfacht. Am 1. M?rz 2007 wird die Zulassung von Fahrzeugen in mehreren Punkten vereinfacht. So reicht k?nftig eine Hauptuntersuchung aus, um ein stillgelegtes Fahrzeug erneut zuzulassen, wenn die Fahrzeugdaten nachgewiesen werden. Wie der Kfz-Dienstleister Dekra mitteilt, ist die Pr?fung jedoch nur dann erforderlich, wenn sie in der Zwischenzeit f?llig war. Dies gilt analog f?r die Abgasuntersuchung und die Sicherheitspr?fung. Bisher wurde ein stillgelegtes Fahrzeug nach 18 Monaten endg?ltig aus dem Verkehr gezogen.
Gutachten zum Nachweis der Vorschriftsm??igkeit von Fahrzeugen, die von der Zulassungsbeh?rde angefordert werden k?nnen, d?rfen nicht nur von amtlich anerkannten Sachverst?ndigen, sondern nun auch von Pr?fingenieuren erstellt werden.
Einfacher wird es auch f?r Oldtimer-Besitzer. Wer f?r ein historisches Fahrzeug ein H-Kennzeichen beantragen will, muss f?r das erforderliche Gutachten nicht mehr einen amtlich anerkannten Sachverst?ndigen einer Technischen Pr?fstelle aufsuchen. Ab M?rz reicht ein Gutachten eines Pr?fingenieurs aus; somit k?nnen Oldtimer-Besitzer die Pr?forganisation frei w?hlen. Die roten Oldtimer-Kennzeichen mit Erkennungsnummer 07, mit denen Fahrten zu Oldtimer-Treffen, Probe- und ?berf?hrungsfahrten m?glich sind, werden entsprechend der Oldtimer-Definition nur noch an Fahrzeuge ?ber 30 Jahren ausgegeben. Daf?r ist wie f?r das H-Kennzeichen ebenfalls ein Oldtimer-Gutachten erforderlich. (autorep.ar/os)
Einfacher wird es auch f?r Oldtimer-Besitzer. Wer f?r ein historisches Fahrzeug ein H-Kennzeichen beantragen will, muss f?r das erforderliche Gutachten nicht mehr einen amtlich anerkannten Sachverst?ndigen einer Technischen Pr?fstelle aufsuchen. Ab M?rz reicht ein Gutachten eines Pr?fingenieurs aus; somit k?nnen Oldtimer-Besitzer die Pr?forganisation frei w?hlen. Die roten Oldtimer-Kennzeichen mit Erkennungsnummer 07, mit denen Fahrten zu Oldtimer-Treffen, Probe- und ?berf?hrungsfahrten m?glich sind, werden entsprechend der Oldtimer-Definition nur noch an Fahrzeuge ?ber 30 Jahren ausgegeben. Daf?r ist wie f?r das H-Kennzeichen ebenfalls ein Oldtimer-Gutachten erforderlich. (autorep.ar/os)
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