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Recht Steuer Fahrtkosten: Obacht vor Pfusch mit Pendlerpauschal

29 Juli, 2011

Die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit können Berufspendler in ihrer Steuererklärung geltend machen. Für jeden gefahrenen Kilometer gibt es die sogenannte Pendlerpauschale. Wer absichtlich eine längere Wegstrecke angibt, macht sich der


Steuerhinterziehung strafbar - und fliegt nicht selten auf. Finanzbehörden fahnden nämlich nach möglichen Betrügern. Mit Routenplanern aus dem Internet ermitteln die Beamten die tatsächliche Wegstrecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte. Wer eine höhere Kilometerzahl berechnet, muss mit Konsequenzen rechnen. Bereits erlassene Steuerbescheide können bis zu zehn Jahre rückwirkend abgeändert werden. Die Folge sind hohe Steuernachzahlungen, die samt Zinsen von bis zu sechs Prozent pro Jahr veranschlagt werden. Außerdem droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung, auf das eine Geldbuße oder eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren steht.
Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin über Jahre hinweg in ihrer Einkommenssteuererklärung falsche Angaben zu den Entfernungskilometern der Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemacht. Anstatt der tatsächlichen zehn Entfernungskilometer hatte sie seit 1996 eine Strecke von 28 Kilometer angegeben. Erst im Jahr 2006 stellte die Finanzbehörde durch eine Abfrage im Routenplaner fest, dass die Angaben nicht korrekt waren. Sie änderte daraufhin rückwirkend die Einkommenssteuerbescheide der vergangenen zehn Jahre.
Zu recht, wie das Finanzgericht Rheinland-Pfalz befunden hat. Die zuvor jahrelang überhöhten Angaben der Steuerpflichtigen seien für das Finanzamt weder widersprüchlich noch zweifelhaft gewesen. So hätte es für die Finanzbehörde keinen Anlass gegeben, Ermittlungen hinsichtlich der tatsächlichen Entfernungskilometer anzustellen. Der Vorwand der Arbeitnehmerin, sie habe irrtümlich angenommen, die Entfernungskilometer entsprechen den tatsächlich gefahrenen Kilometern, konnte das Gericht nicht überzeugen (FG Rheinland-Pfalz, Az. 3 K 2635/08). bp/mid Bildquelle: ARAG

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