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Superkraftstoff E10 - Klare Garantiezusagen bei möglichen Schäd

10 März, 2011

Die Bundesregierung will an der umstrittenen und von den Autofahrern boykottierten Einführung des Superkraftstoff E10 festhalten. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) fordert von der Industrie klare Garantiezusagen, dass sie für Schäden und Spätfolgen durch den


umstrittenen Biosprit aufkommt. Der Verweis des Herstellerverbandsvertreters Klaus Bräunig auf das Zivilrecht und auf die Verbindlichkeit von Unbedenklichkeitslisten reicht dem Club nicht. Nach wie vor seien wichtige Fragen nach der Unbedenklichkeit des Biosprits, dessen positive Öko-Bilanz umstritten ist, unbeantwortet.
Einen vertrauensbildenden Beitrag zu erhöhter Akzeptanz könnte nach Ansicht des ARCD auch die Bundesregierung mit einer Senkung des Mineralölsteuersatzes für E10 liefern, und so für einen attraktiven Einführungspreis an den Zapfsäulen sorgen. Die Rechnung der Mineralölwirtschaft, den Preis für das vertraute Superbenzin um bis zu acht Cent zu erhöhen, damit Autofahrer nach dem billigeren Biosprit greifen, gehe nicht auf.

Den Auto- und Motorradfahrern empfiehlt der ARCD, sich vor dem Tanken mit E10 auf einschlägigen Internetseiten, durch ausliegende Informationsblätter in den Tankstellen oder durch Anrufe bei den Hotlines der Hersteller zu vergewissern, ob der neue Biosprit für ihr Fahrzeug taugt. Für spätere Schadensersatzansprüche sollten Verbraucher die Tankquittungen sorgfältig aufbewahren und die aktuellen Unbedenklichkeitserklärungen der Hersteller schriftlich dokumentieren. Motorradfahrer sollten außerdem darauf achten, dass E10 eventuell lackierte Tankflächen beschädigen. automedienportal/jri

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