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Steuerprivileg f?r schwere Gel?ndewagen scheint endg?ltig gekip

14 September, 2006

BFH: Offroader-Steuerprivileg gekippt
Das Steuerprivileg f?r schwere Gel?ndewagen scheint endg?ltig gekippt zu sein. Der Bundesfinanzhof best?tigte am Mittwoch (13.9.) vorl?ufig, das Gel?ndewagen ?ber 2,8 Tonnen zul?ssiges Gesamtgewicht nicht als Lkw eingestuft, sondern als Pkw nach ihrem Hubraum besteuert werden.


Seit Mai 2005 werden Gel?ndewagen wie Pkw nach Hubraum besteuert. Viele Fahrzeugbesitzer hatten sich gegen die dadurch entstandene Mehrbelastung gewehrt. Seitdem wurde in mehreren Gerichtsurteilen die Auffassung vertreten, ein Gel?ndewagen sei nach EU-Recht ein Mehrzweckfahrzeug und d?rfe daher nicht als Pkw besteuert werden; die Neuregelung sei also unzul?ssig. Laut BFH ist die Richtlinie f?r die Mitgliedsstaaten aber nicht verbindlich. Die Festlegung der Steuers?tze f?r verschiedene Fahrzeuge sei Sache der EU-L?nder.

In Deutschland ist die Lkw-Steuer nun nur noch auf Gel?ndewagen anwendbar, wenn sie "vorwiegend zur Bef?rderung von Lasten geeignet und bestimmt" sind, so der BFH. Kriterien seien unter anderem die Herstellerkonzeption, das ?u?ere Erscheinungsbild, Ladefl?che und Zahl der Sitzpl?tze. Bei der Entscheidung des BFH (Bundesfinanzhof, Az.: VII B 333/05) handelt es sich noch nicht um ein endg?ltiges Urteil, sondern um eine vorl?ufige Entscheidung.

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