Plakettenverordnung - Feinstaubverordnung - Umweltplaketten
02 Februar, 2007
Feinstaub-Verordnung bzw. Plakettenverordnung/ T?V Rheinland gibt Umwelt-Plaketten aus /
Kommunen k?nnen ab 1. M?rz 2007 in stark belasteten Regionen Fahrverbote erlassen. Am 1. M?rz 2007 wird es ernst, wenn es hei?t: Feinstaub-Alarm! "Dann tritt bundesweit die im Oktober 2006 verabschiedete Plakettenverordnung in Kraft, die Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoffaussto? aus dem Stra?enverkehr verbannt", erkl?rt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte der T?V Rheinland Group.
Freie Fahrt in den von den Kommunen ausgeschilderten Umweltzonen haben dann nur Pkw, Busse und Lkw mit einer von drei verschiedenen Plaketten, die an der Innenseite der Windschutzscheibe zu befestigen sind. Die Plaketten gibt es ab dem 8. Februar 2007 bei allen Servicestationen des T?V Rheinland.
Ausschlaggebend f?r die Erteilung der Plaketten mit dem jeweiligen
Kfz-Kennzeichen sind die Euro-Abgasnormen, erkennbar an den letzten
beiden Ziffern der Schl?sselnummer 1 in den Fahrzeugpapieren.
? Schadstoffgruppe 1: Pkw mit Ottomotor schlechter als Euro 1
sowie Diesel-Fahrzeuge schlechter als Euro 2 bekommen ?berhaupt
keine Plakette.
? Schadstoffgruppe 2: F?r Diesel-Fahrzeuge mit Euro 2 oder Euro 1
inklusive speziellem Partikelfilter wird die rote Plakette
ausgegeben.
? Schadstoffgruppe 3: Diesel-Fahrzeuge mit Euro 3 oder Euro 2 mit
speziellem Partikelfilter erhalten die gelbe Plakette.
? Schadstoffgruppe 4: An Diesel-Fahrzeuge mit Euro 4 oder Euro 3
mit speziellem Partikelfilter, Benziner mit geregeltem Kat (Euro
1 oder besser) sowie Lkw mit Euro IV, V oder EEV (= Enhanced
Environmentally Friendly Vehicle), dem anspruchsvollsten
europ?ische Abgasstandard f?r Brummis und Busse, wird die gr?ne
Plakette vergeben.
In der Praxis bedeutet das: Autos mit der gr?nen Plakette haben
vermutlich generell freie Fahrt. F?r Fahrzeuge mit gelben oder roten
Plaketten kann es Abstufungen geben. Ohne Plakette hei?t es: drau?en
bleiben. "Ausgenommen sind unter anderem Motorr?der, Traktoren,
Krankenwagen oder Milit?r, Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie
solche, die bestimmte Schwerbehinderte bef?rdern", sagt T?V
Rheinland-Experte Sander.
Ausschlaggebend f?r die Erteilung der Plaketten mit dem jeweiligen
Kfz-Kennzeichen sind die Euro-Abgasnormen, erkennbar an den letzten
beiden Ziffern der Schl?sselnummer 1 in den Fahrzeugpapieren.
? Schadstoffgruppe 1: Pkw mit Ottomotor schlechter als Euro 1
sowie Diesel-Fahrzeuge schlechter als Euro 2 bekommen ?berhaupt
keine Plakette.
? Schadstoffgruppe 2: F?r Diesel-Fahrzeuge mit Euro 2 oder Euro 1
inklusive speziellem Partikelfilter wird die rote Plakette
ausgegeben.
? Schadstoffgruppe 3: Diesel-Fahrzeuge mit Euro 3 oder Euro 2 mit
speziellem Partikelfilter erhalten die gelbe Plakette.
? Schadstoffgruppe 4: An Diesel-Fahrzeuge mit Euro 4 oder Euro 3
mit speziellem Partikelfilter, Benziner mit geregeltem Kat (Euro
1 oder besser) sowie Lkw mit Euro IV, V oder EEV (= Enhanced
Environmentally Friendly Vehicle), dem anspruchsvollsten
europ?ische Abgasstandard f?r Brummis und Busse, wird die gr?ne
Plakette vergeben.
In der Praxis bedeutet das: Autos mit der gr?nen Plakette haben
vermutlich generell freie Fahrt. F?r Fahrzeuge mit gelben oder roten
Plaketten kann es Abstufungen geben. Ohne Plakette hei?t es: drau?en
bleiben. "Ausgenommen sind unter anderem Motorr?der, Traktoren,
Krankenwagen oder Milit?r, Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie
solche, die bestimmte Schwerbehinderte bef?rdern", sagt T?V
Rheinland-Experte Sander.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.