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Kfz Steuerbefreiung: Neu in 2011

17 November, 2010

Am 31.12.2010 endet die Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge, die der Euro-5- oder Euro-6-Norm entsprechen. Für Fahrzeuge mit Dieselmotor, die die Euro-6 Abgasvorschrift erfüllen und ab 01. Januar 2011 erstmals zugelassen werden, wird jedoch


eine befristete Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro gewährt.

Diese Begünstigung ist beschränkt auf PKW, die im Zeitraum vom
01.01.2011 bis zum 31.12.2013 erstmals zum Verkehr zugelassen werden.

Für den ACE ist die befristete Kfz Steuerbefreiung ein dem Finanzminister abgetrotztes Zugeständnis. www.ace-online.de

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