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Sozialhilfe auch für Kfz Steuer eines Wohnwagens

05 November, 2010

Wer von der Stütze lebt und ein Wohnmobil als einzige Unterkunft hat, dem muss die Sozialbehörde dafür sowohl die Kfz-Steuer als auch die


Kfz-Haftpflichtversicherung extra bezahlen. Diese Kosten sind laut Bundessozialgericht (Az. B 14 AS 79/09 R) nicht anders zu behandeln als etwa die Grundsteuern, die sonst als Grundlasten auf dem Wohneigentum eines entsprechenden Hauseigentümers liegen und beispielsweise in die - hier ja nicht anfallende - Miete eingehen.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hat sich dieses Urteil jetzt ein 55-jähriger Empfänger von Hartz-IV erstritten, der seit dem Beginn seiner Arbeitslosigkeit vor fünf Jahren mit einem Wohnmobil durch die Gegend zieht. Immer, wenn ihn die Anwohner oder die Polizei wieder vertreiben, wechselt er den Standort.

Den dafür notwendigen Dieselkraftstoff wollte er deswegen auch ersetzt haben, was die Kasseler Bundessozialrichter allerdings zurückwiesen. Diese Ausgaben hätten im Gegensatz zur Fahrzeugsteuer und -Versicherung nichts mit dem "Wohnungsersatz" als solchem zu tun und müssten als Mobilitätsaufwand von dem allgemeinen Regelsatz abgegolten werden - wie übrigens Pflege- und Wartungskosten für das Wohnmobil auch.

"Als Unterkunft ist jede bauliche Anlage anzusehen, die geeignet ist, vor den Unbilden der Witterung zu schützen und einen Raum für die Privatheit zu gewährleisten", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Das sei auch bei einem Wohnmobil zweifellos der Fall. Insofern habe der Grundsicherungsträger dem Grunde nach die Kosten dafür zu übernehmen, soweit sie angemessen sind.

Dem steht nach ausdrücklicher Auffassung des Bundessozialgerichts nicht entgegen, dass die dauerhafte Nutzung eines Wohnwagens im öffentlichen Straßenraum in der Regel ordnungsrechtlich unzulässig ist. Solange ihm das Wohnen im Wagen von den Ordnungsbehörden nicht prinzipiell untersagt und der Mann nur immer wieder mit seinem Fahrzeug vertrieben wird, habe er einen Anspruch auf die entsprechende Sozialunterstützung. www.anwaltshotline.de

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