F?rderung von Ru?filtern in Diesel-Pkw
26 Januar, 2007
Karlsruhe - Im Bereich der Kfz-Steuer ist Ende vergangenen Jahres r?ckwirkend zum 1. Mai 2005 die Besteuerung der sogenannten Kombinationskraftwagen klargestellt beziehungsweise angepasst und die Besteuerung von Wohnmobilen neu geregelt worden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-W?rttemberg hin. Au?erdem liegt ein Gesetzentwurf vor, der den ab Jahresbeginn 2006 vorgenommenen nachtr?glichen Einbau von Ru?filtern in Diesel-Pkws f?rdern soll.
F?r Kraftfahrzeuge, die unter die bis 30. April 2005 geltende verkehrsrechtliche Begriffsbestimmung "Kombinationskraftwagen" eingeordnet worden waren, bleibt es bei der seit 1. Mai 2005 geltenden Pkw-Besteuerung nach Hubraum und Emissionsverhalten, soweit sie die Begriffsmerkmale f?r Pkw erf?llen beziehungsweise vorrangig zur Personenbef?rderung angelegt sind. Die M?glichkeit f?r solche Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,6 Tonnen, die regelm??ig g?nstigere Gewichtsbesteuerung wie Lkw anzuwenden, sei damit endg?ltig abgeschafft.
F?r Wohnmobile sei eine eigenst?ndige Fahrzeugkategorie geschaffen worden. Sie werden r?ckwirkend zum 1. Januar 2006 nach Gesamtgewicht und Emissionsverhalten besteuert. Besonders f?r ?ltere Wohnmobile ohne Schadstoffeinstufung ergibt sich gegen?ber der bis dahin geltenden Gewichtsbesteuerung eine h?here Steuer. Der Entwurf eines Gesetzes, das die Nachr?stung von Ru?filtern in Diesel-Pkw mit bis zu 330 Euro steuerlich f?rdern und am 1. April dieses Jahres in Kraft treten soll, sieht gleichzeitig einen Zuschlag in H?he von 1,20 Euro je angefangenen 100 Kubikzentimetern auf die Kfz-Steuer f?r Diesel-Pkw vor, die nicht ?ber die erforderlichen Ru?filter verf?gen.
Ka-News
F?r Wohnmobile sei eine eigenst?ndige Fahrzeugkategorie geschaffen worden. Sie werden r?ckwirkend zum 1. Januar 2006 nach Gesamtgewicht und Emissionsverhalten besteuert. Besonders f?r ?ltere Wohnmobile ohne Schadstoffeinstufung ergibt sich gegen?ber der bis dahin geltenden Gewichtsbesteuerung eine h?here Steuer. Der Entwurf eines Gesetzes, das die Nachr?stung von Ru?filtern in Diesel-Pkw mit bis zu 330 Euro steuerlich f?rdern und am 1. April dieses Jahres in Kraft treten soll, sieht gleichzeitig einen Zuschlag in H?he von 1,20 Euro je angefangenen 100 Kubikzentimetern auf die Kfz-Steuer f?r Diesel-Pkw vor, die nicht ?ber die erforderlichen Ru?filter verf?gen.
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