Haupt- und Abgasuntersuchung - Tipps und Infos
06 Juli, 2010
Die TÜV-Plakette ist nur in Deutschland erneuerbar. Die Protokolle ausländischer Prüfstellen werden nicht anerkannt:
Haupt- und Abgasuntersuchung unverzüglich beim Grenzübertritt nach Deutschland fällig
Über eine halbe Million Deutsche leben zur Zeit im europäischen Ausland. Wer sich vorübergehend mit seinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug im Ausland aufhält, kann die Haupt- und Abgasuntersuchung nur von einer Prüfstelle in Deutschland, beispielsweise des TÜV Rheinland, vornehmen lassen. Da die TÜV-Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Haupt- und Abgasuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, ist ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland nicht gültig. "Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines mehrmonatigen Aufenthaltes in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden", erklärt der Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland, Hans-Ulrich Sander. Autofahrer sind zwar nicht sofort nach Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland zurückzukehren. Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssen sie jedoch unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) die fällig gewordene Haupt- und Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung zum Beispiel an einer TÜV Rheinland-Servicestation durchführen.
Die technische Fahrzeugüberwachung ist grundsätzlich national geregelt.
Das bedeutet, ein Fahrzeug wird von den örtlichen Prüfstellen in demjenigen Land überprüft, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung eines Fahrzeugs wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz seines Halters. Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, müssen in Deutschland abgemeldet und in dem jeweiligen Land zugelassen werden. Nähere Informationen über die möglichen Nutzungszeiträume erteilen die jeweiligen Botschaften oder Konsulate der betroffenen Länder. Auch in anderen Ländern, beispielsweise in Spanien oder Frankreich darf TÜV Rheinland Fahrzeugprüfungen nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen durchführen - jedoch nur bei Autos, die in dem jeweiligen Land angemeldet sind.
Wolfgang Partz, www.tuv.com
Über eine halbe Million Deutsche leben zur Zeit im europäischen Ausland. Wer sich vorübergehend mit seinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug im Ausland aufhält, kann die Haupt- und Abgasuntersuchung nur von einer Prüfstelle in Deutschland, beispielsweise des TÜV Rheinland, vornehmen lassen. Da die TÜV-Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Haupt- und Abgasuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, ist ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland nicht gültig. "Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines mehrmonatigen Aufenthaltes in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden", erklärt der Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland, Hans-Ulrich Sander. Autofahrer sind zwar nicht sofort nach Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland zurückzukehren. Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssen sie jedoch unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) die fällig gewordene Haupt- und Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung zum Beispiel an einer TÜV Rheinland-Servicestation durchführen.
Die technische Fahrzeugüberwachung ist grundsätzlich national geregelt.
Das bedeutet, ein Fahrzeug wird von den örtlichen Prüfstellen in demjenigen Land überprüft, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung eines Fahrzeugs wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz seines Halters. Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, müssen in Deutschland abgemeldet und in dem jeweiligen Land zugelassen werden. Nähere Informationen über die möglichen Nutzungszeiträume erteilen die jeweiligen Botschaften oder Konsulate der betroffenen Länder. Auch in anderen Ländern, beispielsweise in Spanien oder Frankreich darf TÜV Rheinland Fahrzeugprüfungen nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen durchführen - jedoch nur bei Autos, die in dem jeweiligen Land angemeldet sind.
Wolfgang Partz, www.tuv.com
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.