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Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Gericht gegen DaimlerChrysl

17 Januar, 2007

Landgericht Stuttgart best?tigt Versto? des Autokonzerns gegen Energiekennzeichnung in "Spiegel"-Werbung f?r CL-Klasse - DaimlerChrysler wollte peinlichen Benzinverbrauch und
Klimabelastung der Luxusautos mit V8- und V12- Motoren potenziellen
Kunden lieber nicht mitteilen.


17. Januar 2007: Das Landgericht Stuttgart hat einer Klage der
Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) gegen den DaimlerChrysler-Konzern
wegen eines klaren Versto?es gegen die Pflicht zur
Spritverbrauchskennzeichnung in der Werbung stattgegeben. Ausl?ser
des Rechtsstreits war eine Werbeanzeige f?r die "neue CL-Klasse" im
Spiegel (Ausgabe vom 11. September 2006), in der die Werbetexter
gedichtet hatten: "Das exklusive Interieur sowie die leistungsstarken
V8- und V12-Motorisierungen wollen nur eines sein: Ein Kompliment an
die Besitzer." Allerdings hatte der Konzern rechtswidrig darauf
verzichtet, die umworbenen potenziellen Besitzer auch ?ber die
enormen Spritverbr?uche der CL-Klasse (innerorts zum Beispiel: 18,1
bzw. 21,1 Liter auf 100 km) und den damit verbundenen Aussto? des
Treibhausgases CO2 aufzukl?ren. Auf die von der DUH daraufhin
eingeforderte Unterzeichnung einer Unterlassungserkl?rung hatte
DaimlerChrysler zudem unzureichend reagiert, so dass der Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation am Ende nur der Gang vor das
Landgericht blieb.

"DaimlerChrysler-Chef Dieter Zetsche ahnt offensichtlich, dass
Spritschlucker mit derart asozialen Verbr?uchen wie die neue
CL-Klasse in Zeiten des Klimawandels megaout sind - und m?chte
dar?ber am liebsten kein Wort verlieren. Dabei k?nnen heute auch
Autos der Oberklasse ohne weiteres mit vern?nftiger Motorisierung und
niedrigem Verbrauch angeboten werden, wie dies vor allem japanische
Hersteller mit ihren Hybridmotoren bei Oberklasselimousinen
vormachen.", kommentierte DUH-Bundesgesch?ftsf?hrer J?rgen Resch das
Urteil des Landgerichts Stuttgart (Az: 35 O 139/06 KfH).

Die DaimlerChrysler-Anw?lte hatten in dem Verfahren ernsthaft
behauptet, Angaben zur Zylinderzahl seien keine Angaben zur
Motorisierung. Die in der Anzeige gemachten Aussagen fielen deshalb
nicht unter die Energiekennzeichnungspflicht. Dagegen war der Richter
der Auffassung, die Werbung f?r Pkws mit "leistungsstarken V8- und
V12-Motorisierungen" sei "bereits nach dem Wortlaut" eine Angabe zur
Motorisierung. Es werde "w?rtlich derselbe Begriff (?Motorisierung?)
verwendet und dieser Begriff wird durch technische Angaben
konkretisiert", konterte das Gericht die eigenwillige Interpretation
der Gesetzeslage durch den Konzern.

"Der durchsichtige Versuch von DaimlerChrysler, den
Kohlendioxidaussto? gerade bei besonders klimasch?dlichen Modellen zu
verschweigen, ist gescheitert", erkl?rte der Berliner DUH-Anwalt Remo
Klinger. Der Konzern hatte in dem Verfahren ausdr?cklich versichert,
er wolle in dieser Auseinandersetzung ein Grundsatzurteil erstreiten.
Klinger: "Das ist gelungen. Das Landgericht hat klar best?tigt, dass
die Angaben zum Verbrauch und zum Kohlendioxidaussto? nicht einfach
folgenlos unterbleiben k?nnen". Mithin sei das Stuttgarter Urteil ein
Beitrag zur St?rkung des Verbraucherschutzes in Deutschland.

Die DUH k?ndigte an, auch in Zukunft daf?r k?mpfen zu wollen, dass
potenzielle Autok?ufer "aller Klassen" erfahren k?nnen, wie sehr sie
mit ihrer Kaufentscheidung die Umwelt belasten.

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