Am 1. März sind neue Versicherungskennzeichen fällig
21 Februar, 2010
Vom 1. März 2010 an benötigen Mofas und Mopeds ein grünes Versicherungskennzeichen. Die blauen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit.
Wer dann noch mit blauem statt grünem Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Die neuen Mofakennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.
Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, aber auch Segways sowie Quads und Minicars, die bei höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen.
Die Versicherer zahlten rund 70 Millionen Euro an Geschädigte. Mit 20 Schäden auf 1000 Fahrzeuge ist die Schadenhäufigkeit damit doppelt so hoch wie bei "richtigen" Motorrädern. Erfreulicherweise ist jedoch die Schadenhäufigkeit bei den Mofas um 3,6 Prozent zurückgegangen: Im Jahr zuvor waren es noch 36 000 Haftpflichtschäden. automedienportal
ampnet/Sm
Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, aber auch Segways sowie Quads und Minicars, die bei höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen.
Die Versicherer zahlten rund 70 Millionen Euro an Geschädigte. Mit 20 Schäden auf 1000 Fahrzeuge ist die Schadenhäufigkeit damit doppelt so hoch wie bei "richtigen" Motorrädern. Erfreulicherweise ist jedoch die Schadenhäufigkeit bei den Mofas um 3,6 Prozent zurückgegangen: Im Jahr zuvor waren es noch 36 000 Haftpflichtschäden. automedienportal
ampnet/Sm
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