Kommen einheitliche Regelungen für Umweltzonen?
29 Dezember, 2009
VDA plädiert für bundesweit einheitliche Regelungen von Umweltzonen. Die bundesweit gültige Kennzeichnungsverordnung regelt seit zwei Jahren
die Kennzeichnung von Pkw und Nutzfahrzeugen nach Schadstoffgruppen mit Plaketten (rot, gelb oder grün), die auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen sind, sowie Ausnahmen von der Kennzeichnung. Damit schafft sie die Voraussetzungen für die Einführung von Umweltzonen mit emissionsabhängigen Fahrverboten.
Mittlerweile haben rund 50 Kommunen in Deutschland entsprechende Umweltzonen eingeführt, um insbesondere die Feinstaubbelastungen in der Stadt zu senken. Bundesweit gültige Ausnahmeregelungen von der Kennzeichnungspflicht betreffen vor allem Kranken-, Arzt- und Behindertenfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge, Zweiräder und Oldtimer.
Darüber hinaus führen die Kommunen Kataloge mit weiteren Ausnahmen, die von Stadt zu Stadt verschieden sind und vor allem die wirtschaftliche Zumutbarkeit für den Betroffenen eines "Fahrverbots" in der Umweltzone berücksichtigen. In bestimmten Städten darf nahezu jeder Gewerbetreibende oder Bewohner einer Umweltzone in dieser fahren, in anderen gilt dies nicht. Hinzu kommt, dass die Einführung der "nächsten Stufe" – also Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit roter oder gelber Plakette in Umweltzonen – in den Kommunen höchst unterschiedlich gehandhabt wird. Während in der Berliner Umweltzone ab dem 1. Januar 2010 keine Fahrzeuge mit roter oder gelber Plakette mehr fahren dürfen, gilt in Köln ab diesem Zeitpunkt das Verbot nur für Fahrzeuge mit roter Plakette, gelb markierte dürfen weiterhin fahren. Jede Stadt entscheidet selbst, wie sie mit älteren Fahrzeugen umgeht.
Eine bundesweite Vereinheitlichung ist dringend anzustreben, fordert der Verband der Automobilindustrie (VDA). Unterschiedliche Zugangsbeschränkungen oder Fahrverbote insbesondere für Reisebusse der Abgasnorm EURO III (nach Kennzeichnungsverordnung gelbe Plakette), die nur wenige Jahre alt sind, sind völlig unverhältnismäßig und zudem ungeeignet, die Feinstaubbelastung in den Städten zu reduzieren: Zum einen betrage der Anteil des Busses weniger als zwei Prozent der gesamten Feinstaubemissionen vor Ort. Zum anderen liege der Flottenverbrauch eines Reisebusses bei einer realistischen Auslastung von 60 Prozent bei nur 1,4 Liter Diesel pro 100 Kilometer und Fahrgast – bei voller Auslastung sogar nur bei 0,9 Liter.
Während jeder zweite Pkw auf Deutschlands Straßen eine grüne Plakette trägt, ist die Quote bei leichten und mittleren Nutzfahrzeuge, nach Angaben des VDA, wesentlich niedriger. Insbesondere Fahrzeuge des Handwerks, des Handels und kleiner Speditionen sind erheblich betroffen. Die meisten dieser Fahrzeuge haben aber nur eine äußerst geringe Kilometerlaufleistung und tragen damit nur unwesentlich zu Emissionen bei. Durch den drohenden Wertverlust sei eine Ersatzbeschaffung für kleinere Betriebe wirtschaftlich kaum darstellbar und berühre vielfach die Frage der wirtschaftlichen Existenz.
Der Verband der Automobilindustrie verweist auf den Koalitionsvertrag und bittet die Bundesregierung, in Abstimmung mit den Ländern und Kommunen bei der Einrichtung von Umweltzonen auf deren Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit zu achten. Nach den bisher gemachten Erfahrungen sollten die Ausnahmenregelungen der Kennzeichnungsverordnung entsprechend angepasst und in sinnvollen Fällen erweitert werden. Dadurch könnte der bisherige kommunale Flickenteppich vermieden und eine bundesweit einheitliche Regelung erzielt werden. automedienportal ampnet/nic
Mittlerweile haben rund 50 Kommunen in Deutschland entsprechende Umweltzonen eingeführt, um insbesondere die Feinstaubbelastungen in der Stadt zu senken. Bundesweit gültige Ausnahmeregelungen von der Kennzeichnungspflicht betreffen vor allem Kranken-, Arzt- und Behindertenfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge, Zweiräder und Oldtimer.
Darüber hinaus führen die Kommunen Kataloge mit weiteren Ausnahmen, die von Stadt zu Stadt verschieden sind und vor allem die wirtschaftliche Zumutbarkeit für den Betroffenen eines "Fahrverbots" in der Umweltzone berücksichtigen. In bestimmten Städten darf nahezu jeder Gewerbetreibende oder Bewohner einer Umweltzone in dieser fahren, in anderen gilt dies nicht. Hinzu kommt, dass die Einführung der "nächsten Stufe" – also Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit roter oder gelber Plakette in Umweltzonen – in den Kommunen höchst unterschiedlich gehandhabt wird. Während in der Berliner Umweltzone ab dem 1. Januar 2010 keine Fahrzeuge mit roter oder gelber Plakette mehr fahren dürfen, gilt in Köln ab diesem Zeitpunkt das Verbot nur für Fahrzeuge mit roter Plakette, gelb markierte dürfen weiterhin fahren. Jede Stadt entscheidet selbst, wie sie mit älteren Fahrzeugen umgeht.
Eine bundesweite Vereinheitlichung ist dringend anzustreben, fordert der Verband der Automobilindustrie (VDA). Unterschiedliche Zugangsbeschränkungen oder Fahrverbote insbesondere für Reisebusse der Abgasnorm EURO III (nach Kennzeichnungsverordnung gelbe Plakette), die nur wenige Jahre alt sind, sind völlig unverhältnismäßig und zudem ungeeignet, die Feinstaubbelastung in den Städten zu reduzieren: Zum einen betrage der Anteil des Busses weniger als zwei Prozent der gesamten Feinstaubemissionen vor Ort. Zum anderen liege der Flottenverbrauch eines Reisebusses bei einer realistischen Auslastung von 60 Prozent bei nur 1,4 Liter Diesel pro 100 Kilometer und Fahrgast – bei voller Auslastung sogar nur bei 0,9 Liter.
Während jeder zweite Pkw auf Deutschlands Straßen eine grüne Plakette trägt, ist die Quote bei leichten und mittleren Nutzfahrzeuge, nach Angaben des VDA, wesentlich niedriger. Insbesondere Fahrzeuge des Handwerks, des Handels und kleiner Speditionen sind erheblich betroffen. Die meisten dieser Fahrzeuge haben aber nur eine äußerst geringe Kilometerlaufleistung und tragen damit nur unwesentlich zu Emissionen bei. Durch den drohenden Wertverlust sei eine Ersatzbeschaffung für kleinere Betriebe wirtschaftlich kaum darstellbar und berühre vielfach die Frage der wirtschaftlichen Existenz.
Der Verband der Automobilindustrie verweist auf den Koalitionsvertrag und bittet die Bundesregierung, in Abstimmung mit den Ländern und Kommunen bei der Einrichtung von Umweltzonen auf deren Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit zu achten. Nach den bisher gemachten Erfahrungen sollten die Ausnahmenregelungen der Kennzeichnungsverordnung entsprechend angepasst und in sinnvollen Fällen erweitert werden. Dadurch könnte der bisherige kommunale Flickenteppich vermieden und eine bundesweit einheitliche Regelung erzielt werden. automedienportal ampnet/nic
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