Mehr Geld durch das Bürgerentlastungsgesetz
23 Dezember, 2009
Höchstbeträgen steuerlich geltend machen! Wenn im Januar das sogenannte "Bürgerentlastungsgesetz" in Kraft tritt, dürften sich etwa 16,6 Millionen Bundesbürger über ein höheres
monatliches Nettoeinkommen freuen. Abhängig von der Höhe der individuellen steuerlichen Belastung können es jährlich mehr als 2.000 Euro sein, die jedem zusätzlich zur Verfügung stehen. Dafür müssen nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer abgezogen werden. In den Genuss der von der Bundesregierung mit etwa zehn Milliarden Euro kalkulierten Entlastung kommen sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte.
Bei angestellten Arbeitnehmern sorgt in der Regel der Arbeitgeber dafür, dass die Freibeträge berücksichtigt werden, so dass die Gehaltsabrechnung tatsächlich höher ausfällt. Wer privat krankenversichert ist, kann den Teil des Beitrags, der den Basis-Krankenversicherungsschutz abdeckt, sowie den kompletten Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe von der Steuer absetzen.
Der absetzbare Betrag beträgt für kinderlose Arbeitnehmer in der Kranken- und Pflegeversicherung maximal 3.885 Euro. Noch mehr sparen kann, wer weniger als 1.900 Euro im Jahr verdient (z.B. Angestellte, Rentner, Beamte, Pensionäre und mitversicherte, nicht berufstätige Ehepartner) bzw. 2.800 Euro (z.B. Selbstständige, nicht berufstätige und privatversicherte Partner oder Partner von Beamten ohne eigenen Beihilfeanspruch). Diese Personengruppen können auch die Kosten für die Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen bis zu den genannten Höchstbeträgen steuerlich geltend machen. – Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer erhoben wird, steigt im kommenden Jahr für Ledige auf 8.004 Euro (plus 170 Euro) und für Verheiratete auf 16.009 Euro (plus 340 Euro).
Die Experten des Finanzdienstleisters procurenta empfehlen, das zusätzlich zur Verfügung stehende Geld sinnvoll zu investieren. "Wer auf die zusätzlichen Euro bisher nicht angewiesen war, sollte das Geld zur sinnvollen Altersvorsorge einsetzen und dabei weitere Steuervorteile nutzen", empfiehlt Finanzfachwirt Bernd Rosenkranz. "Je nach individueller Situation kann zwischen "Riester- oder Rürup-Förderungen" gewählt werden. Sie sollten jedoch immer an die bereits bestehende oder neu zu schaffende Altersvorsorge angepasst werden." Schwintowski Communications, Wundtstraße 66, 14057 Berlin
Mehr Informationen zum "Bürgerentlastungsgesetz" online unter www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Buergerinnen__...
oder unter www.procurenta.com
Bei angestellten Arbeitnehmern sorgt in der Regel der Arbeitgeber dafür, dass die Freibeträge berücksichtigt werden, so dass die Gehaltsabrechnung tatsächlich höher ausfällt. Wer privat krankenversichert ist, kann den Teil des Beitrags, der den Basis-Krankenversicherungsschutz abdeckt, sowie den kompletten Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe von der Steuer absetzen.
Der absetzbare Betrag beträgt für kinderlose Arbeitnehmer in der Kranken- und Pflegeversicherung maximal 3.885 Euro. Noch mehr sparen kann, wer weniger als 1.900 Euro im Jahr verdient (z.B. Angestellte, Rentner, Beamte, Pensionäre und mitversicherte, nicht berufstätige Ehepartner) bzw. 2.800 Euro (z.B. Selbstständige, nicht berufstätige und privatversicherte Partner oder Partner von Beamten ohne eigenen Beihilfeanspruch). Diese Personengruppen können auch die Kosten für die Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen bis zu den genannten Höchstbeträgen steuerlich geltend machen. – Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer erhoben wird, steigt im kommenden Jahr für Ledige auf 8.004 Euro (plus 170 Euro) und für Verheiratete auf 16.009 Euro (plus 340 Euro).
Die Experten des Finanzdienstleisters procurenta empfehlen, das zusätzlich zur Verfügung stehende Geld sinnvoll zu investieren. "Wer auf die zusätzlichen Euro bisher nicht angewiesen war, sollte das Geld zur sinnvollen Altersvorsorge einsetzen und dabei weitere Steuervorteile nutzen", empfiehlt Finanzfachwirt Bernd Rosenkranz. "Je nach individueller Situation kann zwischen "Riester- oder Rürup-Förderungen" gewählt werden. Sie sollten jedoch immer an die bereits bestehende oder neu zu schaffende Altersvorsorge angepasst werden." Schwintowski Communications, Wundtstraße 66, 14057 Berlin
Mehr Informationen zum "Bürgerentlastungsgesetz" online unter www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Buergerinnen__...
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