Broschüren Steuer-Tipps für Arbeitnehmer und Steuer-Tipps für F
12 Dezember, 2009
"Mit der jährlichen Steuererklärung können sich viele Beschäftigte und ihre Familien über eine Erstattung durch das Finanzamt freuen. Der neue Ratgeber soll sie hierbei unterstützen." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele in Stuttgart anlässlich der erstmaligen Veröffentlichung der Arbeitnehmerbroschüre durch das Finanzministerium Baden-Württemberg.
"Mit der jährlichen Steuererklärung können sich viele Beschäftigte und ihre Familien über eine Erstattung durch das Finanzamt freuen. Der neue Ratgeber soll sie hierbei unterstützen." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (10.Dezember 2009) in Stuttgart anlässlich der erstmaligen Veröffentlichung der Arbeitnehmerbroschüre durch das Finanzministerium Baden-Württemberg.
"Für die Bürgerinnen und Bürger wollen wir das Besteuerungsverfahren so einfach wie möglich gestalten." Bei der Abgabe der eigenen Steuererklärung biete deshalb das elektronische ELSTER-Verfahren viele Vorteile. So müssten Belege und Bescheinigungen nur auf Anforderung vorgelegt werden. Ausgenommen davon seien lediglich die gesetzlich geforderten Unterlagen wie beispielsweise Zuwendungsbestätigungen, Steuerbescheinigungen, Bilanzen (einschließlich Gewinn- und Verlustrechnungen) und Einnahme-Überschuss-Rechnungen. Zudem könne man die eingetragenen Daten für das Folgejahr speichern und übernehmen. Und man wolle das System noch weiter fortentwickeln. Dafür arbeite man derzeit an einer vorausgefüllten Steuererklärung. Diese würde zusammen mit den bei den Finanzämtern vorhandenen Daten zur Verfügung gestellt, so Stächele.
Neben wichtigen Hinweisen zu den Werbungskosten enthalte die Broschüre auch Ausführungen zu den Bereichen vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämie und private Altersvorsorge. Die Informationsschrift gebe einen Überblick über die entscheidenden Regelungen. Praxisfälle und Berechnungsbeispiele veranschaulichten die Thematik. "Mit der neuen Steuerbroschüre möchten wir den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Ratgeber für das komplexe Steuerrecht an die Hand geben," sagte der Minister abschließend.
Die Broschüre "Steuertipps für Arbeitnehmer" wird durch die Broschüre "Steuertipps für Familien" fachlich ergänzt. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Kindern bietet es sich daher an, beide Broschüren zu berücksichtigen.
Die Broschüren "Steuertipps für Familien" und "Steuertipps für Arbeitnehmer" sind bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos erhältlich. Sie können außerdem bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Moltkestraße 50, 76133 Karlsruhe, und dem Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressestelle, Neues Schloss, 70173 Stuttgart, gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Rückumschlags (Format DIN C5, Porto 0,85 Euro) bezogen werden. Die Ratgeber können auch im Internet unter www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de in der Menüleiste links unten bei "Service à Publikationen à Steuerratgeber" kostenlos heruntergeladen werden.
Die kostenlose Version des ELSTER-Programmes ist bei allen Finanzämtern in Baden-Württemberg auf CD-ROM erhältlich. Alternativ kann das Programm im Internet unter www.ElsterFormular.de heruntergeladen werden.
Finanzministerium Baden-Württemberg, Schloßplatz 4, 70173 Stuttgart
Das Finanzministerium regelt die Grundsatzfragen der Organisation der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg mit insgesamt rund 21.000 Mitarbeitern. Nach Kultus-, Wissenschafts- und Innenressort ist die Finanzverwaltung das viertgrößte Ressort des Landes. Die überwiegende Zahl der Beschäftigten arbeitet in der Steuerverwaltung.
"Für die Bürgerinnen und Bürger wollen wir das Besteuerungsverfahren so einfach wie möglich gestalten." Bei der Abgabe der eigenen Steuererklärung biete deshalb das elektronische ELSTER-Verfahren viele Vorteile. So müssten Belege und Bescheinigungen nur auf Anforderung vorgelegt werden. Ausgenommen davon seien lediglich die gesetzlich geforderten Unterlagen wie beispielsweise Zuwendungsbestätigungen, Steuerbescheinigungen, Bilanzen (einschließlich Gewinn- und Verlustrechnungen) und Einnahme-Überschuss-Rechnungen. Zudem könne man die eingetragenen Daten für das Folgejahr speichern und übernehmen. Und man wolle das System noch weiter fortentwickeln. Dafür arbeite man derzeit an einer vorausgefüllten Steuererklärung. Diese würde zusammen mit den bei den Finanzämtern vorhandenen Daten zur Verfügung gestellt, so Stächele.
Neben wichtigen Hinweisen zu den Werbungskosten enthalte die Broschüre auch Ausführungen zu den Bereichen vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämie und private Altersvorsorge. Die Informationsschrift gebe einen Überblick über die entscheidenden Regelungen. Praxisfälle und Berechnungsbeispiele veranschaulichten die Thematik. "Mit der neuen Steuerbroschüre möchten wir den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Ratgeber für das komplexe Steuerrecht an die Hand geben," sagte der Minister abschließend.
Die Broschüre "Steuertipps für Arbeitnehmer" wird durch die Broschüre "Steuertipps für Familien" fachlich ergänzt. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Kindern bietet es sich daher an, beide Broschüren zu berücksichtigen.
Die Broschüren "Steuertipps für Familien" und "Steuertipps für Arbeitnehmer" sind bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos erhältlich. Sie können außerdem bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Moltkestraße 50, 76133 Karlsruhe, und dem Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressestelle, Neues Schloss, 70173 Stuttgart, gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Rückumschlags (Format DIN C5, Porto 0,85 Euro) bezogen werden. Die Ratgeber können auch im Internet unter www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de in der Menüleiste links unten bei "Service à Publikationen à Steuerratgeber" kostenlos heruntergeladen werden.
Die kostenlose Version des ELSTER-Programmes ist bei allen Finanzämtern in Baden-Württemberg auf CD-ROM erhältlich. Alternativ kann das Programm im Internet unter www.ElsterFormular.de heruntergeladen werden.
Finanzministerium Baden-Württemberg, Schloßplatz 4, 70173 Stuttgart
Das Finanzministerium regelt die Grundsatzfragen der Organisation der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg mit insgesamt rund 21.000 Mitarbeitern. Nach Kultus-, Wissenschafts- und Innenressort ist die Finanzverwaltung das viertgrößte Ressort des Landes. Die überwiegende Zahl der Beschäftigten arbeitet in der Steuerverwaltung.
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