Ausnahmegenehmigung für Kfz mit Abgasnorm Euro3
31 Oktober, 2009
Ab Januar 2010 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette die Umweltzonen in
Berlins Innenstadt befahren, es sei denn, sie besitzen eine Ausnahmegenehmigung. Deshalb sollten sich die Besitzer mancher Euro-3-Fahrzeuge um eine Ausnahmegenehmigung bemühen. Die Dekra weist darauf in der Hauptstadtregion hin.
Mit einem Bußgeld von 40 Euro und einen Punkteeintrag von 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei Flensburg muss man rechnen, wenn man ab Januar ohne grüne Plakette in der Umweltzone erwischt wird.
Ausnahmen:
Ausgenommen sind davon nur im Ausland zugelassene Fahrzeuge oder Reisebusse mit gelber Plakette.
Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro3, die mit einer gelben Plakette ausgestattet sind und nicht mit einem passenden Rußfilter nachgerüstet werden können, bekommen in den Dekra-Niederlassungen Berlin Tempelhof, Reinickendorf, Potsdam sowie Hohenschönhausen und Oranienburg Bescheinigungen für eine Nichtnachrüstbarkeit.
Diese Bescheinigung kostet 50 bis 75 Euro und ist für 1 Jahr gültig. www.dekra.de
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Kfz Steuer im Überblick
Mit einem Bußgeld von 40 Euro und einen Punkteeintrag von 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei Flensburg muss man rechnen, wenn man ab Januar ohne grüne Plakette in der Umweltzone erwischt wird.
Ausnahmen:
Ausgenommen sind davon nur im Ausland zugelassene Fahrzeuge oder Reisebusse mit gelber Plakette.
Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro3, die mit einer gelben Plakette ausgestattet sind und nicht mit einem passenden Rußfilter nachgerüstet werden können, bekommen in den Dekra-Niederlassungen Berlin Tempelhof, Reinickendorf, Potsdam sowie Hohenschönhausen und Oranienburg Bescheinigungen für eine Nichtnachrüstbarkeit.
Diese Bescheinigung kostet 50 bis 75 Euro und ist für 1 Jahr gültig. www.dekra.de
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