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Reisemobilsteuer:

24 Dezember, 2006

Die neue Form der Besteuerung wirft viele Fragen auf. Wo finde ich die Schadstoffklasse meines Reisemobils? Wieviel kostet die Steuer zuk?nftig?


Seit Bekanntwerden des neu?en Gesetzentwurfs zur Besteuerung von Reisemobi?len erreichen die Redaktion t?glich Fragen zu diesem Thema. Auf manche Detailfragen gibt es zwar noch immer keine Antworten, weil konkrete Entscheidungen fehlen. Fest steht aber immerhin die allgemeine Richtung: Die H?he der Steuer richtet sich zuk?nftig sowohl nach dem Gewicht als auch nach dem Schadstoffaussto?.
Ganz konkret wird es erst, wenn nicht nur das Gesetz in Kraft ist, sondern auch eine so genannte Durchf?hrungsverordnung die Handhabung der Besteuerung im Detail regelt. Am 9. November dieses Jahres hat der Bundestag das Gesetz zur ?nderung der Besteuerung von Reisemobilen beschlossen. Als letzte Instanz muss nun noch der Bundesrat zustimmen. Dessen Einverst?ndnis gilt aber als sehr wahrscheinlich.
Im Normalfall sind die Basisfahrzeuge als Nutzfahrzeuge homologiert und lassen sich anhand ihrer Schl?sselnummern in die entsprechenden S-Schadstoffklassen einteilen (die nicht zwangsl?ufig den Euro-Einstufungen entsprechen). Im Fahrzeugschein und in der neueren Zulassungsbescheinigung Teil II finden sich die n?tigen Angaben. Zusammen mit dem Gewicht errechnet sich daraus die H?he der k?nftigen Steuer. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen eine Zuordnung nicht so leicht m?glich ist.
Verwirrung stiften zudem F?lle mit falsch vergebener Schl?sselnummer, die in der Klasse bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bislang nicht auffielen, weil die Schadstoffklasse keine Rolle spielte. Gerade bei Importmodellen scheint dies offenbar gar nicht so selten. Daher sollten Reisemobilbesitzer kritisch pr?fen, ob ihr Fahrzeug richtig eingestuft ist. Anhand der Fahrgestellnummer kann der Hersteller im Zweifelsfall eindeutig ermitteln, welche Schl?sselnummer und Schadstoffklasse die richtige ist. Bernd Wachtel, der bei Fiat Deutschland f?r die Reisemobile zust?ndig ist, bittet jedoch: ?Die betroffenen Reisemobilisten sollten sich noch etwas gedulden.? Und verspricht: ?Wir werden aktiv, sobald die Fakten klar auf dem Tisch liegen.?
Schwierig ist die Umrechnung auch bei Fahrzeugen, die als Pkw homologiert und dementsprechend in die Eu?ro-Schadstoffklassen eingestuft wur?den und nun aber als ?So. Kfz Wohnmobil? zugelassen werden sollen. Das betrifft beispielsweise Fahrzeuge wie VW California und ?hnliche. Die promobil-Anfrage bei den relevanten Herstellern ergab, dass viele Details aufgrund der fehlenden Durchf?hrungsverordnung noch nicht gekl?rt werden k?nnen. Auch VW kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, wie es bei den entsprechenden Fahrzeugen aussehen wird.
Wenn gekl?rt ist, wie hoch die zu zahlende Steuer ausf?llt, stellt sich weiter die Frage, ab wann der Betrag f?llig wird. Nach dem derzeitigen Stand soll die neue Besteuerung r?ckwirkend ab dem 1.1.2006 gelten. Gerade dieser Umstand erz?rnt jedoch viele Reisemobilisten. Vielfach erreichen die Redaktion Fragen nach der generellen Rechtm??igkeit einer r?ckwirkenden Steuer?nderung. Mit dieser Problematik befasst sich bereits promobil-Rechtsexperte R?di?ger Zipper, bis hin zu der Frage, ob diese Form der Besteuerung ?berhaupt verfassungskonform ist.
Stellt sich die Frage, wie man die wachsende Steuerlast wieder ein wenig dr?cken kann ? Saisonkennzeichen sind f?r viele Reisemobilfahrer ein sinnvoller Ausweg. Wer sein Fahrzeug im Winter gar nicht oder nur selten nutzt, f?r den ist es eine ?berlegung wert, das Reisemobil mit Saisonkennzeichen nur tempor?r zuzulassen. Das spart nicht nur Kfz-Steuern, sondern f?r diesen Zeitraum auch Versicherungsgeb?hren. So l?sst sich ein gro?er Teil der durch die neue Besteuerung entstehenden Mehrkosten auffangen. F?r ein 3,5-Tonnen-Fahrzeug in der ung?nstigsten Schadstoffklasse, das von November bis M?rz stillgelegt wird, reduziert sich die Steuer so um 200 Euro j?hrlich.
Die Idee, das Reisemobil durch technische ?nderungen in eine bessere Schadstoffklasse zu hieven, ist dagegen ? zumindest im Moment ? nicht umsetzbar. Auch der viel diskutierte Ru?filter ist kein probates Mittel.
Lediglich bei den als Pkw zugelassenen Modellen wie dem VW California soll nach dem Beschluss der Bundesregierung ein nachger?steter Partikelfilter eine einmalige Ersparnis von 330 Euro bringen. Gleichzeitig m?ssen Besitzer von Diesel-Pkw ohne entsprechenden Filter ab 1. April einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum einkalkulieren. Zudem drohen filterlosen Dieselfahrzeugen in Zukunft lokale Fahrverbote. Der Preis f?r die Nachr?stung eines Ru?filters bei einem VW T5 California liegt bei rund 870 Euro inklusive Einbau. Zu ?hnlichen Preisen werden auch Systeme f?r die Pkw-Versionen von Fiat Ducato und Co. angeboten. Bei Reisemobilen wird sich diese Investition aber offenbar in finanzieller Hinsicht nicht auszahlen, ein Gewinn f?r die Umwelt sind solche Filtersysteme aber allemal.

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