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Abwrackprämie - Ablehnungssbescheide

28 September, 2009

Händlerverband rät zur juristischen Überprüfung von BAFA-Ablehnungen


Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) hält viele Ablehnungsbescheide des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für rechtswidrig und empfiehlt juristische Überprüfung. Das gilt für die Fahrzeugkäufe, die vor dem 27. Januar 2009 getätigt wurden.

Das BAFA hatte mitgeteilt, weit weniger als ein Prozent der Anträge seien abgelehnt worden. Der BVfK berechnet, dass selbst eine Ablehnungsquote von einem halben Prozent rund 10 000 Autokäufer die Prämie kostet. "Das bedeutet für Tausende von Autokäufern eine finanzielle Katastrophe", stellte jetzt Verbandschef Ansgar Klein fest: "Das Altauto ist vernichtet, für den eigentlich nicht geplanten Neuwagenkauf fehlen 2500 Euro."

Nach Ansicht der BVfK gibt es zwei Hauptursachen für die dem Verband vorliegenden Beschwerden. Jahreswagen, die zwischen vom 14. bis 26. Januar 2009, dem Tag der Bekanntgabe der sofortigen Gültigkeit der Förderung und eingrenzende Definitionen, gekauft wurden, haben oft mehr als einen Vorbesitzer und sind oft, wie viele Jahreswagen, wenige Tage älter, als ein Jahr. Am 16. Juni 2009 folgte das BAFA der BVfK-Forderung nach Verlängerung der Jahreswagendefinition. Dies geschah jedoch nicht rückwirkend.

Das zweite Problem entstand bei EU-Importfahrzeugen. Die haben eine so genannte "Registrierzulassung", die vorrangig der Beschaffung deutscher Fahrzeugdokumente dient, ohne, dass das Fahrzeug in Betrieb genommen wurde.

"Helfen Sie jetzt Tausenden von verzweifelten Autokäufern, die nun bitter bereuen, dass sie sich vom Prämienrausch haben anstecken lassen und sich ihr altes, günstiges Auto zurückwünschen", fordert der BVfK-Vorstand. Bei den wegen einer Registrierzulassung erfolgten Ablehnungen erwartet der Händlerverband statt kleinlichem Bürokratismus besser die "Lebenswirklichkeit in die Entscheidung einzubeziehen". Das sei für den Laien nicht erkennbar gewesen, vielfach seien sogar von den Zulassungsstellen fehlerhafte Eintragungen in die Papiere vorgenommen worden, so dass es scheinbar nur einen Vorbesitzer gab.

Ansgar Klein fordert deswegen vom BAFA eine gerechte und faire Endabrechnung der Abwrackprämie, statt für die noch möglichen 4000 Prämien zu werben. Die Verbraucher hätten weder die Möglichkeit vollständiger Aufklärung über diese Detailfragen gehabt, noch wären sie jetzt in der Lage, die Sache wieder rückgängig zu machen, so Klein. ampnet/Sm www.auto-medienportal.net

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