Ford macht seine eigene "Umweltprämie"
24 Juli, 2009
Ford führt die "Umweltprämie" bei gleichzeitiger Verbesserung der Konditionen weiter.
Im Mittelpunkt dieses exklusiv für Nutzfahrzeugkunden aufgelegten Angebots steht ein Nachlass von pauschal 2500 Euro - die Ford-"Umweltprämie". Die teilnehmenden Händler gewähren die "Umweltprämie" beim Kauf eines neuen Nutzfahrzeugs der Modell-Linien Transit, Transit Connect/Tourneo Connect sowie Ranger.
Der 2500-Euro-Nachlass bezieht sich auf den Listenpreis des Nutzfahrzeugs. Der Autobauer will mit dieser Initiative Nutzfahrzeugkunden den Umstieg auf moderne, emissionsarme Fahrzeuge erleichtern – und damit auf Modelle, die die "grüne" Plakette erhalten, so dass problemlos auch in die "Umweltzonen" der entsprechenden Innenstädte eingefahren werden kann.
Voraussetzung für die Ford-"Umweltprämie" ist, dass der private/gewerbliche Nutzfahrzeugkäufer sein mindestens drei Jahre altes Gebrauchtfahrzeug (Pkw oder Nutzfahrzeug; jede beliebige Marke) in Zahlung gibt. Das Gebrauchtfahrzeug muss sechs Monate ununterbrochen auf den Neuwagen-Kunden zugelassen sein. Außerdem müssen der Neuwagen- und der Gebrauchtwagenhalter identisch sein. Der Kaufvertrag für das neue Ford-Nutzfahrzeug muss bis spätestens 31. Dezember 2009 unterschrieben sein und das Neufahrzeug muss bis zum 30. Juni 2010 zugelassen werden. autoreporter.net
Der 2500-Euro-Nachlass bezieht sich auf den Listenpreis des Nutzfahrzeugs. Der Autobauer will mit dieser Initiative Nutzfahrzeugkunden den Umstieg auf moderne, emissionsarme Fahrzeuge erleichtern – und damit auf Modelle, die die "grüne" Plakette erhalten, so dass problemlos auch in die "Umweltzonen" der entsprechenden Innenstädte eingefahren werden kann.
Voraussetzung für die Ford-"Umweltprämie" ist, dass der private/gewerbliche Nutzfahrzeugkäufer sein mindestens drei Jahre altes Gebrauchtfahrzeug (Pkw oder Nutzfahrzeug; jede beliebige Marke) in Zahlung gibt. Das Gebrauchtfahrzeug muss sechs Monate ununterbrochen auf den Neuwagen-Kunden zugelassen sein. Außerdem müssen der Neuwagen- und der Gebrauchtwagenhalter identisch sein. Der Kaufvertrag für das neue Ford-Nutzfahrzeug muss bis spätestens 31. Dezember 2009 unterschrieben sein und das Neufahrzeug muss bis zum 30. Juni 2010 zugelassen werden. autoreporter.net
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