Umweltprämie - Reservierungsbescheide
18 April, 2009
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verschickt seit gestern per Post Reservierungsbescheide an Antragsteller, die die Abwrackprämie im neuen Online-Verfahren beantragt haben.
Der Reservierungsbescheid sichert dem Antragsteller die Umweltprämie verbindlich zu, sofern der Antragsteller innerhalb von sechs Monaten ab dem Ausstellungsdatum des Reservierungsbescheides die erforderlichen Nachweisunterlagen per Post an das BAFA übermittelt.
Aus Gründen der besseren organisatorischen Abwicklung ist es dringend erforderlich, die Nachweisunterlagen erst nach Erhalt des Reservierungsbescheids beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichen. Hierzu ist dem Reservierungsbescheid ein eigenes Verwendungsnachweisformular beigefügt. Fehlerhafte Eingaben im Rahmen der Online-Antragstellung (z. B. Schreibfehler) können in diesem Verwendungsnachweisformular nochmals korrigiert werden.
Zunächst werden für rund 120.000 Anträge die Reservierungsbescheide verschickt. Reservierungsbescheide für die verbleibenden z. Zt. rund 630.000 Online-Anträge können erst dann versendet werden, wenn das Gesetzgebungsverfahren für die Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel abgeschlossen ist.
Antragsteller, die zunächst noch keinen Reservierungsbescheid erhalten, brauchen vor diesem Hintergrund keine weiteren Schritte zu unternehmen. Der Antrag ist beim BAFA eingegangen und wird bearbeitet, wobei nach wie vor in der Reihenfolge des Antragseingangs vorgegangen wird. Quelle: BAFA
Aus Gründen der besseren organisatorischen Abwicklung ist es dringend erforderlich, die Nachweisunterlagen erst nach Erhalt des Reservierungsbescheids beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichen. Hierzu ist dem Reservierungsbescheid ein eigenes Verwendungsnachweisformular beigefügt. Fehlerhafte Eingaben im Rahmen der Online-Antragstellung (z. B. Schreibfehler) können in diesem Verwendungsnachweisformular nochmals korrigiert werden.
Zunächst werden für rund 120.000 Anträge die Reservierungsbescheide verschickt. Reservierungsbescheide für die verbleibenden z. Zt. rund 630.000 Online-Anträge können erst dann versendet werden, wenn das Gesetzgebungsverfahren für die Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel abgeschlossen ist.
Antragsteller, die zunächst noch keinen Reservierungsbescheid erhalten, brauchen vor diesem Hintergrund keine weiteren Schritte zu unternehmen. Der Antrag ist beim BAFA eingegangen und wird bearbeitet, wobei nach wie vor in der Reihenfolge des Antragseingangs vorgegangen wird. Quelle: BAFA
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.